Zeitenwende in der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit?
Aktuell nimmt die Debatte um die sogenannte Lieferaufbindung wieder Fahrt auf. Lieferaufbindung meint die Auszahlung von Mitteln in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ohne diese an Bedingungen, wie Waren oder Dienstleistungen aus dem Geberland beziehen zu müssen, zu knüpfen. Grund genug für den BGA sich hier zu positionieren. So erwartet der BGA, dass die Bundesregierung im Sinne der Zeitenwende Ihre bisherige Haltung und Praxis massiv überarbeitet, gar korrigiert und dafür Sorge trägt, dass sich das Prinzip der Lieferaufbindung stärker zu einem Prinzip der Lieferbindung hin entwickelt. So steige der Wettbewerbsdruck auf den Weltmärkten immer weiter und werde der individuelle Erfolg zunehmend durch attraktive und maßgeschneiderte Finanzierungsangebote entschieden. Eine geschickte Kombination aus EZ und Außenwirtschaftsförderung helfe, mehr konkrete Finanzierungsangebote und Risikoabsicherungen für Geschäfte der deutschen Wirtschaft im globalen Süden zu schaffen. Es sei auch hier Zeit zu handeln, damit deutsche Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern aus China, Japan, Südkorea, den USA und auch Frankreich, die schon seit geraumer Zeit Lieferbindung betreiben, nicht länger benachteiligt sind.
Das Positionspapier finden Sie hier.
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