Rechtssicherheit und faire Rahmenbedingungen für den Großhandel


Gesetzgebung muss die Besonderheiten des B2B-Geschäfts berücksichtigen
Der Großhandel ist auf verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen, um seine zentrale Rolle als Bindeglied zwischen Industrie, Handel und Handwerk zu erfüllen. Die Strukturen im Großhandel unterscheiden sich deutlich vom Endkundengeschäft: Verkäufer sind hier nicht zwingend wirtschaftlich stärker als ihre Abnehmer. Gerade im Verhältnis zwischen mittelständischen Großhändlern und handwerklichen oder industriellen Betrieben kann die Verhandlungsmacht auch auf Seiten des Käufers liegen. Diese Besonderheiten des Großhandels müssen in der Gesetzgebung systematisch berücksichtigt werden.
 

Interessenvertretung in Berlin und Brüssel
Ob Vertragsrecht, Insolvenzrechtsreformen oder Novellen im Kartell- und Lauterkeitsrecht: Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) begleitet Gesetzgebungsvorhaben im Bereich Recht und Wettbewerb kontinuierlich. Impulse entstehen häufig auf europäischer Ebene und werden anschließend national umgesetzt. Zu unseren Themen stehen wir im Austausch mit Bundesministerien, Bundestagsabgeordneten sowie den europäischen Institutionen. Ziel sind klare, praktikable Rahmenbedingungen, die mittelständische Unternehmen stärken und fairen Wettbewerb sichern.

Der BGA-Ausschuss für Recht und Wettbewerb dient als Plattform für den fachlichen Austausch zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen. Seine Mitglieder sind Juristinnen und Juristen aus Mitgliedsverbänden und Großhandelsunternehmen, die gemeinsam relevante Tätigkeitsschwerpunkte analysieren und fundierte Positionen erarbeiten. Zudem pflegt der Ausschuss einen regelmäßigen Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, um rechtliche Rahmenbedingungen praxisnah mitzugestalten.
 

Maßvolle Regulierung als Standort- und Wettbewerbsfaktor
Ein verlässlicher Rechtsrahmen ist die Grundlage funktionierender Märkte und fairen Wettbewerbs. Klare Regeln schaffen Vertrauen, sichern Investitionen und stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zugleich wird die zunehmende Regulierung oft zur Belastung: Unsere regelmäßigen Umfragen unter Unternehmen des Groß- und Außenhandels zeigen, dass komplexe Vorgaben, hohe Bürokratiekosten und umfangreiche Informationspflichten die Unternehmen erheblich belasten und Ressourcen binden, die für Innovation und Wachstum fehlen. Maßvolle, praxisnahe Regulierung ist daher entscheidend, um wirtschaftliche Dynamik zu erhalten und den Standort nachhaltig zu stärken.
 

Herausforderungen: praxisgerechte Regulierung für den Großhandel
Großhändler finanzieren ihre Kunden häufig über Lieferantenkredite und tragen damit erhebliche Ausfallrisiken. Regulierung muss diese Gläubigerrolle angemessen berücksichtigen und gezielt absichern. Kritisch ist beispielsweise der Vorschlag der EU-Kommission für eine Zahlungsverzugsverordnung (COM(2023) 533), der flexible Zahlungsziele stark begrenzt und damit zentrale Finanzierungsfunktionen des Großhandels gegenüber seinen Kunden einschränken würde.

Auch das Insolvenzrecht betrifft Großhändler häufig in der Gläubigerposition – ein wirksamer Gläubigerschutz ist daher unverzichtbar. So ging es bei der Reform der Insolvenzanfechtung in Deutschland darum, die Rechtssicherheit für vereinnahmte Zahlungen zu gewährleisten. Bei Regulierungsvorhaben auf EU-Ebene wie der Restrukturierungsrichtlinie oder dem Entwurf der Insolvenzrechts-Harmonisierungsrichtlinie stellt sich immer wieder die Herausforderung, Sanierung und Gläubigerschutz auszubalancieren.
 

Wettbewerbsfähigkeit durch kluge Regulierung sichern
Gesetzgebung muss das richtige Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Freiheit und verlässlicher Ordnung wahren. Sie soll Investitionen fördern, Innovationen ermöglichen und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass übermäßige Regulierung – insbesondere durch sogenanntes Goldplating bei der Umsetzung europäischer Vorgaben – zu hoher Bürokratiebelastung und damit zu klaren Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führt.

Eine gute Regulierung zeichnet sich durch maßvolle Eingriffe, die Vermeidung nationaler Übererfüllung europäischer Standards sowie den konsequenten Abbau bürokratischer Hürden aus. Sie schafft Rechtssicherheit, stärkt den Standort und erhält unternehmerische Handlungsspielräume.

Der BGA setzt sich daher für eine Gesetzgebung ein, die praktikabel, verhältnismäßig und zukunftsorientiert ist. Staatliche Regulierung muss sich auf das wirtschaftlich Notwendige beschränken – nur so bleibt der Großhandel wettbewerbsfähig und innovationsstark.

Stephanie Schmidt

Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb

Am Weidendamm 1 a
10117 Berlin

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Als Abteilungsleiterin im Bereich Recht + Wettbewerb befasst sich Stephanie Schmidt u.a. mit vertrags- und wettbewerbsrechtlichen Themen und dem Bereich Datenpolitik.