26.09.2024

Ampel-Koalition will Bürokratieentlastung fortführen


Heute, am 26. September 2024, berät der Deutsche Bundestag abschließend über das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, Bundestagsdrucksache 20/11306). Begleitend hat die Ampel-Koalition einen Entschließungsantrag zum BEG IV zur Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag vorgelegt. Darin kündigen die Fraktionen weitere Anstrengungen zum Bürokratieabbau an und fordern die Bundesregierung auf, verschiedene weitere Vorhaben in Angriff zu nehmen beziehungsweise zu prüfen. Der Entschließungsantrag beinhaltet aus Sicht des BGA zwei wichtige Ansätze. Und der Entschließungsantrag ist auch deshalb ein wichtiges Signal, da nach der jüngsten BGA-Konjunkturumfrage vom Sommer 2024 drei von vier Unternehmen dafür plädieren, durch Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau den Standort Deutschland voranzubringen.

Zum einen ist eine Aufforderung des Deutschen Bundestags an die Bundesregierung Teil des Entschließungsantrags, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überflüssige Berichtspflichten zu identifizieren und abzuschaffen, Praxischecks als Instrument in allen Ressorts einzuführen, anzuwenden und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Zudem sollen Statistikpflichten geprüft und vereinfacht werden und bei Berichts- und Statistikpflichten aus europäischen Vorgaben umgesetzt werden, ohne darüberhinausgehenden Erfüllungsaufwand und bürokratische Belastungen zu generieren.

Diese Aufforderungen im Rahmen des Entschließungsantrags sind aus der Sicht des BGA zu begrüßen, da sich die Ampel-Koalition nicht nur für eine Reduzierung der übermäßigen Bürokratie bei den Berichtspflichten ausspricht, sondern sie auch die bisher gängige überschießende Umsetzung europäischer Gesetzgebung in Deutschland - sog. Gold-Plating, - thematisiert. Dass die vorrangig vom BMWK durchgeführten Praxischecks von Gesetzgebung zur Bekämpfung von Bürokratie auch auf die anderen Häuser ausgedehnt werden sollen, unterstützt der BGA ebenso.

Zum anderen wurde eine langjährige Forderung des BGA zur Stärkung des Standortes Deutschland als wichtiger Punkt aufgenommen. Danach sollen mit Blick auf eine Optimierung des Erhebungsverfahrens bei der Einfuhrumsatzteuer und des damit zusammenhängenden Vorsteuerabzugs gemeinsam mit den Ländern schnellstmöglich sämtliche erforderlichen Schritte und Gesetzesanpassungen ermittelt werden, um mit den Arbeiten zur Einführung eines Verrechnungsmodells zeitnah beginnen zu können. Der BGA begrüßt dieses Bekenntnis der Ampelkoalition und baut darauf, dass die Erörterungen von Bund und Ländern nach dem Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 11. April 2024 nun zeitnah fortgeführt werden.
 

Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de