Schiedsgerichtsbarkeit und bevorstehende Insolvenzrechtsnovelle
Im Anschluss an das diesjährige Sommerfest von BGA und HDE kam der Ausschuss für Recht und Wettbewerb des BGA am 24. Juni 2026 in hybrider Form zusammen. Dr. Reinmar Wolff, Mitglied des Vorstands der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit. Er stellte zunächst die DIS als größte Schiedsinstitution in Deutschland vor und ging dann genauer auf den Zweck und den Ablauf von Schiedsverfahren ein. Schließlich berichtete er noch über das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts, in dem aktuell der Regierungsentwurf vorliegt.
Im Anschluss stellt Herr Alexander Bornemann, Referatsleiter für Insolvenzrecht und Restrukturierung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die im April 2026 in Kraft getretene Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vor, die bis zum 22. Januar 2029 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Herr Bornemann erläuterte dabei insbesondere den konkreten Umsetzungsbedarf der neuen Regelungen im deutschen Recht und ging auf Herausforderungen der Umsetzung im Verhältnis zum geltenden Insolvenzrecht in Deutschland ein.
Der aktuelle Stand bei weiteren Gesetzgebungsverfahren wie etwa dem Kartellrecht waren ebenfalls Diskussionsthemen der Sitzung.


Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de

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