Bürokratieabbau beim Zoll: Reformvorhaben nehmen Gestalt an
In dieser Woche nahm der BGA an einem Follow-up-Gespräch der Generalzolldirektion (GZD) zum aktuellen Stand des Bürokratieabbaus beim Zoll teil. Grundlage des Bürokratieabbaus bildete insbesondere die Umsetzung des Projekts „Zoll 2030“, das Ende 2025 abgeschlossen wurde und sich nun in der Realisierungsphase befindet. Mit dem geplanten Inkrafttreten des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes Anfang 2027 – derzeit liegt ein Referentenentwurf vor – soll die Zollverwaltung organisatorisch neu aufgestellt werden. Vorgesehen sind unter anderem die Umwandlung der Hauptzollämter in sogenannte "Zolldirektionen", die Integration der Zollfahndungsämter in diese sowie eine Neustrukturierung der Direktionen innerhalb der GZD.
Auch beim Bürokratieabbau und der Digitalisierung wurden Fortschritte vorgestellt. Formulare und Bewilligungsverfahren sollen weiter vereinfacht und künftig verstärkt über das Zoll-Portal abgewickelt werden. Beim Projekt HERA („Herausgabe der eigenen Abfertigungsdaten“) zum zentralen Abruf eigener Abfertigungsdaten befindet sich die technische Umsetzung in einer fortgeschrittenen Phase. Ziel ist es, Unternehmen künftig den Abruf ihrer Abfertigungsdaten zentral zu ermöglichen, anstatt hierfür einzelne Hauptzollämter kontaktieren zu müssen. Erste Tests, unter anderem zur Erprobung der Schnittstelle, sind für den Sommer vorgesehen. Weitere Maßnahmen betreffen die Digitalisierung der Dokumentenprüfung bei der Einfuhr, die Weiterentwicklung von ZELOS sowie die geplante Einführung eines automatisierten Verrechnungsmodells für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt-Verrechnungsverfahren), das sich derzeit noch in der Abstimmung befindet. Nach Aussage der Zollverwaltung stoßen zahlreiche Vereinfachungsvorschläge jedoch an europarechtliche Grenzen, etwa wenn unionsrechtliche Vorgaben weiterhin eine Vorlagepflicht oder eine Papierform vorsehen.
Auch im Bereich der Ausfuhr wurden bereits erste Erleichterungen umgesetzt. Dazu zählen die beschleunigte Abfertigung eiliger Ausfuhrsendungen außerhalb des Amtsplatzes, die seit dem 1. Juli 2026 unmittelbar nach Annahme der Zollanmeldung und unabhängig vom Ende des Verpackungs- und Verladezeitraums möglich ist, sowie die Verkürzung der Frist für Nachforschungsersuchen von bislang 70 auf 20 Tage. Darüber hinaus arbeitet die GZD gemeinsam mit der Europäischen Kommission an weiteren Vereinfachungen bei Datenanforderungen und digitalen Verfahren. Gleichzeitig wurde deutlich, dass einige nationale Vorschläge – beispielsweise zur Vereinfachung von Transitverfahren – auf EU-Ebene bislang keine Zustimmung gefunden haben.
Weitere Themen waren die Digitalisierung im Bereich der Verbote und Beschränkungen sowie die Umsetzung neuer EU-Regelungen. So ist im Rahmen von CERTEX (Certificate Exchange) für die Bereiche F-Gase und CBAM eine vollautomatisierte Schnittstelle zwischen dem nationalen Zollabfertigungssystem ATLAS und den entsprechenden EU-Systemen zum elektronischen Dokumentenaustausch vorgesehen. Auch die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde thematisiert. Bis zur geplanten Einführung der CERTEX-Schnittstelle – derzeit für 2029 vorgesehen – können Typ-C-Bewilligungen für EUDR-Waren weiter genutzt werden. Zudem informierte die GZD über den aktuellen Stand der Digitalisierung im Bereich Warenursprung und Präferenzen.
Zum Abschluss betonte die GZD, den Dialog mit der Wirtschaft fortzusetzen und über den Fortgang der einzelnen Maßnahmen regelmäßig zu informieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).