bga-update
3. Juli 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
Und sie bewegt sich doch. Nach beinahe anderthalb Jahren des Diskutierens und Zögerns („Herbst der Reformen“?) hat sich die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause auf ein umfangreiches Reformpaket einigen können. Nach der abgespeckten Gesundheitsreform soll nun das Rentenpaket ohne signifikante Änderungen durch das Kabinett und Parlament gebracht werden. Der Abschied von der Rente mit 63, die Veränderung des Renteneintrittsalters – es ist vieles Richtige dabei – mit Ausnahme der Verteuerung der Minijobs. Noch ist unklar, wie die Koalition diesen Teil des Pakets konkret definieren wird. Aus Sicht des BGA besteht hier Bedarf, das Rentenpaket noch einmal zu korrigieren, sofern die zentralen Reformbestandteile dadurch nicht in Gefahr geraten. Auch die genaue Umsetzung des angekündigten „schwedischen Modells“ der verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzrente bleibt noch zu klären.
Was außerdem drin ist: „Überraschend sind die weiteren Bestandteile des nun vereinbarten Reformpakets: Beim Bürokratie-Rückbau, der Abschaffung und Reduzierung von Berichtspflichten, der Einführung von Genehmigungsfiktionen, der zeitnahen Umsetzung der CSDDD-Schwellenwerte statt des verkorksten deutschen Lieferkettengesetzes, der Vorfahrt für Digitalisierung beim Ausbau der Netzinfrastruktur und der verpflichtenden Digitalisierung in den öffentlichen Verwaltung – hier sind viele Forderungen des BGA aus den vergangenen Monaten aufgegriffen worden, womit wir ehrlich gesagt nicht mehr gerechnet haben.
Was fehlt: Die Umsetzung der lange versprochenen Änderung beim Arbeitszeitgesetz, und zwar so, wie es der Koalitionsvertrag vorgibt und nicht, wie es sich das BMAS vorstellt.
Was uns enttäuscht: Die völlig überflüssige Gründung einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft (besser wäre es, die private Bauwirtschaft endlich von der Kette zu lassen) und die Vorschläge zur Reform der Einkommensteuer, die viel zu kurz gesprungen sind. Gerade Letzteres muss im Gesamtkontext der Reformen betrachtet werden. Denn: Weder bei Gesundheit, Pflege, Rente oder Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge für Arbeitgeber sinken. Im Gegenteil. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze kostet Unternehmen Geld. Der zukünftig weiterhin nur gebremste Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge ebenso. Das „schwedische Modell“ der Kapitalrente? Kostet auch, vermutlich selbst wenn ein Unternehmen bereits eine betriebliche Lösung anbietet.
Bei diesen Reformen zahlen vor allem die Personengesellschaften hinzu, die auch nicht von der bevorstehenden Senkung der Körperschaftsteuer profitieren. Insofern erneuern wir unsere Kritik an der Regierung, die Entlastungen versprochen, bisher aber nicht geliefert hat. Wie lange diese Rechnung im mittlerweile siebten Jahr der Krise noch aufgehen kann, bleibt ungewiss. Deshalb bleibt am Ende dieser auch für unseren Verband turbulenten Woche das Fazit: Ja, es geht in vielen Bereichen (Verkehr, Infrastruktur, Digitalisierung, Bürokratieabbau) in die richtige Richtung. Aber das Kernproblem – keine Entlastung, kein Wachstum – bleibt für die mittelständischen Unternehmen unserer Wirtschaftsstufe weiter bestehen. Deshalb ist nach der Reform vor der Reform.
Mit freundlichen Grüßen
Antonin Finkelnburg