03.07.2026

EUDR: Geleakter Entwurf des delegierten Rechtsakts zeigt BGA-Erfolge

Mit Blick auf den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) schreitet der Vereinfachungsprozess weiter voran. Dem BGA liegt ein Entwurf des delegierten Rechtsakts (Delegated Act) zur Änderung von Anhang I der EUDR vor, der den Anwendungsbereich der Verordnung regelt. Dabei handelt es sich noch nicht um die finale Fassung des Kommissionsvorschlags. Der BGA hatte sich zuletzt über den europäischen Dachverband EuroCommerce für zusätzliche Vereinfachungen an die EU-Kommission gewandt. Einige dieser Anliegen finden sich im aktuellen Entwurf wieder.

Zu den wichtigsten vorgesehenen Änderungen gehört der Vorschlag einer verlängerten Übergangsfrist für neu in den Anwendungsbereich aufgenommene Produkte bis zum 30. Dezember 2027. Dadurch erhalten Unternehmen, deren Produkte erstmals unter die EUDR fallen und die sich nun neu auf die Anforderungen vorbereiten müssen, mehr Zeit für die Umsetzung. 

Darüber hinaus sieht der Kommissionsvorschlag unter anderem vor, dass Abfälle, gebrauchte Waren und Warenmuster, Bambus und Rattan, Korrespondenz- sowie Marketingmaterialien, Leder und bestimmte Fleischerzeugnisse ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Gleichzeitig werden bestimmte Seifen und chemische Erzeugnisse, Ersatz- und Serviceverpackungen sowie bestimmte verarbeitete Rindfleischerzeugnisse künftig erfasst. Die Europäische Kommission wird den delegierten Rechtsakt voraussichtlich im Juni oder Juli formell verabschieden. Anschließend haben das Europäische Parlament und der Rat jeweils zwei Monate (mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Monate) Zeit, Einwände zu erheben. Gegenwind wird unter anderem im Bereich der Ausnahme von Leder erwartet.

Zudem gibt es Fortschritte bei der technischen Umsetzung: Das IT-System für die EUDR ist nach der technischen Überarbeitung wieder sowohl in der Live- als auch in der Acceptance-Umgebung verfügbar und kann von Unternehmen bereits genutzt werden. Eine offizielle Bekanntmachung der Europäischen Kommission steht allerdings noch aus.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).