08.05.2026

BGA und BDTA warnen vor übereilter und überzogener Tabaksteuererhöhung

Der BGA hat in Zusammenarbeit mit dem BDTA am 22. April 2026 eine Stellungnahme an die finanzpolitischen Sprecher von CDU/CSU, Fritz Güntzler MdB, und SPD, Frauke Heiligenstadt MdB, gerichtet und vor einer kurzfristigen, überzogenen Erhöhung der Steuersätze auf Tabakwaren gewarnt. Anlass hierfür sind nach Medienberichten Überlegungen im Bundesministerium der Finanzen, zur Finanzierung von Entlastungen verschiedene Steuern, darunter auch die Tabaksteuer, zu erhöhen. 2025 nahm der Bund 17,6 Milliarden Euro an Tabaksteuer ein. Offenbar sollen nun 2,8 Milliarden Euro mehr eingenommen werden, indem insbesondere die Tabaksteuer auf Zigaretten zum 1. September 2026 um 13 Prozent steigen soll. Die Verbände befürchten übereinstimmend, dass überzogene Steuererhöhungen nicht zu Steuermehreinnahmen, sondern zu Steuereinbrüchen wie in den Jahren 2002 bis 2005 führen. Die Verbände plädieren vielmehr dafür, das seit Jahren bewährte Tabaksteuermodell fortzuführen und auf eine stetige Entwicklung bis 2031 zu bauen. Zudem machen sie ergänzend Vorschläge, Steuerverluste durch die Behebung struktureller Erhebungs- und Kontrolldefizite bei erhitztem Tabak, E-Zigarette und tabakfreien Nikotinbeuteln zu reduzieren. Die Verbände sind bereit, mit Bundesregierung und Gesetzgeber über die Besteuerung von Tabakwaren in den kommenden Jahren bis 2031 in einen Dialog einzutreten. 

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Michael Alber (michael.alber@bga.de).