Berlin | 22.07.2020

Anpassung der Rechtsgrundlage für Anwendung neuer Züchtungstechniken dringend geboten

Dem wirkt das am 25. Juli 2018 gefasste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Züchtungstechniken (NZT) nach wie vor entgegen. Demnach sind alle Pflanzen, die mithilfe der NZT erzeugt werden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nach EU-Gentechnikrecht zu behandeln. Auch zwei Jahre nach dem Urteil führt diese wissenschaftlich nicht begründete Einstufung der NZT weiterhin zu praktischen Problemen für Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland und in Europa. Die Anwendung dieser Innovationen in der europäischen Landwirtschaft und im Gartenbau ist damit de facto unmöglich. „Durch Nutzung innovativer Züchtungstechnologien hätte Europa dagegen die Chance, Maßstäbe für Nachhaltigkeit zu setzen. So könnte unsere Landwirtschaft effektiver klimatische Ertragsrisiken mindern, Ressourcen schonen sowie die Biodiversität fördern“, betont Thorsten Tiedemann als Grain-Club-Vorsitzender im Namen aller unterzeichnenden Verbände. Gleichzeitig würde damit die Grundlage für eine ausreichende und nachhaltige Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln aus Europa gestärkt. Die Verbände der Agrar-, Gartenbau- und Ernährungswirtschaft appellieren daher an die deutsche Bundesregierung, sich über die EU-Ratspräsidentschaft hinaus dafür einzusetzen, dass das EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft angepasst wird. Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, sollten nicht als GVO reguliert werden.

Die NZT haben ein großes Potenzial, Ernteausfälle infolge des Klimawandels zu minimieren, indem sie Nutzpflanzen schneller widerstandsfähig gegen Wetterextreme und Schädlinge machen. Auch der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln kann dadurch optimiert werden. So können die Ansprüche der Verbraucher und der Politik in Bezug auf eine nachhaltigere Landbewirtschaftung besser erfüllt werden. Damit auch kleinen und mittelständischen Unternehmen der Zugang zu den NZT und deren Anwendung ermöglicht werden kann, müssen dringend adäquate rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Zudem lähmt die durch das Urteil entstandene Rechtsunsicherheit die ganze Warenkette, vom Feld bis zur Ladentheke. Damit die internationalen Handelsströme weiterhin funktionieren und die Versorgungsmärkte sowie Arbeitsplätze nicht gefährdet werden, müssen die Bestimmungen zu agrarischen Rohstoffen verschiedener Weltregionen miteinander kompatibel sein. In vielen Drittstaaten werden die mit den NZT erzeugten Pflanzen und deren Verarbeitungsprodukte nicht als GVO reguliert und deklariert. „Eine Gleichbehandlung international gehandelter Produkte ist dringend erforderlich, um eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten Europas zu verhindern. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft braucht Rechtssicherheit und zukunftsfähige Perspektiven“, so Tiedemann abschließend.
Die Verbände suchen den Dialog mit Politik und Gesellschaft und organisieren daher zwei digitale Veranstaltungen mit hochrangiger Besetzung:

 

  • Ende September 2020 zum Thema Internationaler Handel und Versorgungssicherheit
  • Anfang November 2020 zum Thema Beitrag der NZT zur Erreichung der Klimaziele des Green Deal im Kontext der Farm-to-Fork-Strategie sowie der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission Sie sind herzlich eingeladen, teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier .
     

Gemeinsame Pressemeldung, unter Beteiligung des BGA, vom 22. Juli 2020