21.08.2025

Neue Leitlinien der EU-Kommission zur EUDR veröffentlicht

Am 12. August hat die EU-Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union neue Leitlinien zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Mit diesem Dokument soll mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden, die aktuell vor großen Herausforderungen bei der Umsetzung der Verordnung stehen.

Die Leitlinien präzisieren unter anderem wichtige Schlüsselbegriffe der EUDR. So wird etwa näher erläutert, was unter einem „vernachlässigbaren Risiko“ oder einer „Komplexität der Lieferkette“ zu verstehen ist, zentrale Aspekte für die praktische Durchführung von Risikobewertungen und Sorgfaltspflichten.

Besonders relevant für Unternehmen ist auch die Klarstellung zum Verhältnis der EUDR zur Richtlinie über die unternehmerische Nachhaltigkeitspflicht (CSDDD). In Abschnitt 4. d) heißt es hierzu:
„Stehen die spezifischen Sorgfaltspflichten im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung im Widerspruch zu den allgemeinen Vorschriften der Nachhaltigkeitsrichtlinie, haben die Bestimmungen der EU-Entwaldungsverordnung als lex specialis Vorrang vor den allgemeinen Regeln der Nachhaltigkeitsrichtlinie (lex generalis), soweit darin weitergehende oder spezifischere Verpflichtungen zur Verfolgung derselben Ziele vorgesehen sind.“

Damit stellt die Kommission klar: Die EUDR geht im Zweifel den allgemeinen Regelungen der CSDDD vor. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich bei Überschneidungen an den strengeren bzw. spezifischeren Vorgaben der EUDR orientieren müssen.

Die neuen Leitlinien geben damit eine wichtige Orientierung für die Auslegung der Verordnung, lassen jedoch auch erkennen, dass die Umsetzung für viele Unternehmen komplex bleibt.

Der BGA hat sich hierzu noch einmal deutlich positioniert und öffentlich geäußert: Die neuen Leitlinien sind zwar hilfreich, ändern jedoch nichts am Starttermin der Verordnung am 30. Dezember 2026. Da weiterhin zentrale Fragen ungeklärt bleiben, sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung und praktischen Umsetzbarkeit.

Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
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Sebastian Werren
Abteilungsleiter Agrar + Ernährungswirtschaft
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