12.03.2025

BGA-Stellungnahme zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Der BGA hat sich in diesem Jahr erstmals entschlossen, gegenüber der Mindestlohnkommission eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns abzugeben. Die außergewöhnlichen Steigerungen des gesetzlichen Mindestlohns seit 2022 sowie die angesichts der politischen Debatte denkbar erscheinenden künftigen Steigerungen lösen im Groß- und Außenhandel sowohl für die nicht tarifgebundenen Unternehmen als auch für die tarifgebundenen Unternehmen eine neue Qualität der Betroffenheit aus.
Sie wirkten sich spürbar auf das Tarifgeschehen und damit zulasten der Attraktivität einer Tarifbindung aus. Künftige Anpassungsentscheidungen müssen mit Augenmaß unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unter Achtung der Tarifautonomie getroffen werden.

Unser Petitum für die anstehenden Anpassungsentscheidungen lautet daher:

  • Bei der Fortentwicklung des gesetzlichen Mindestlohns muss die Tarifautonomie gewahrt werden, d.h. eine Beeinträchtigung bereits vereinbarter aktueller oder künftiger Tarifentgelte muss vermieden werden. Insbesondere darf der gesetzliche Mindestlohn diese nicht überschreiten.
  • Die überschießende, politisch festgesetzte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit Oktober 2022 muss wieder korrigiert und auf den vom Mindestlohngesetz vorgegebenen Maßstab zurückgeführt werden: Die nachlaufende Orientierung an der Tarifentwicklung stellt dabei die Obergrenze dar.
  • Die Fortentwicklung des Mindestlohns darf sich nicht weiter von der allgemeinen Produktivitätsentwicklung und der wirtschaftlichen Gesamtsituation abkoppeln. Dies ist mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen am Standort Deutschland als auch auf das Beschäftigungsangebot für einfache Tätigkeiten und damit für den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich.

Die Stellungnahme finden Sie hier.