Wir setzen uns für ein flexibles und praxistaugliches Arbeitsrecht ein. Rigide Regelungen schränken den Handlungsspielraum von Unternehmen empfindlich ein, sie nehmen ihnen und den Beschäftigten die notwendige Flexibilität. Die Unternehmen und ihre Tätigkeitsbereiche sind unterschiedlich und entwickeln sich stetig weiter – daher sind staatliche Restriktionen bei der Gestaltung von Arbeitszeit und -ort nicht zeitgemäß und strikt abzulehnen. Zudem sind die Betriebe auf Flexibilitätspuffer wie Zeitarbeit und Befristungen dringend angewiesen. Auch die unternehmerische Entscheidung zur Fremdvergabe von Aufgaben im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen darf nicht beschränkt werden. Wir wenden uns vehement gegen jegliche neue bürokratische Belastungen im Arbeitsrecht. Nicht zuletzt muss das Betriebsverfassungsrecht mit den veränderten Gegebenheiten, insbesondere der Digitalisierung, Schritt halten und darf diese nicht behindern.Hohe Lohnnebenkosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft: Die Sozialversicherungsbeiträge müssen dauerhaft unter 40 Prozent bleiben. Kranken- und Pflegeversicherung sind vom Arbeitsverhältnis zu entkoppeln. Das Rentensystem muss in Richtung einer kapitalgedeckten Rente umgebaut werden; private und betriebliche Altersvorsorge sind verstärkt zu fördern. Anreize zur Frühverrentung dürfen nicht zulasten der Versichertengemeinschaft gehen. Die Bundesagentur für Arbeit muss sich auf ihre Kernaufgabe der Vermittlung konzentrieren.
Der BGA informiert in regelmäßigen Rundschreiben über laufende Gesetzesvorhaben und wegweisende Gerichtsentscheidungen. In den Selbstverwaltungsgremien von Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung und in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vertreten wir die Interessen der Unternehmen der Branche. Wir bieten über die Landes- und Regionalverbände des BGA-Netzwerkes kompetente Hilfestellung – von der Bereitstellung von Musterverträgen bis hin zur Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten.
Tarifpolitik
Tarifverträge schaffen Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In den Verhandlungen müssen akzeptable Lösungen für alle Beteiligten gefunden werden. Dabei ist der BGA starker Partner der Tarifträgerverbände des Groß- und Außenhandels und ihrer Mitgliedsunternehmen.
Der BGA setzt sich für den Schutz der Tarifautonomie und weite Gestaltungsspielräume der Tarifpartner fernab staatlicher Regulierung ein. Wir bekennen uns zum Flächentarifvertrag, der allen Unternehmen auf freiwilliger Basis offensteht.
Veränderte Geschäftsmodelle erfordern veränderte tarifliche Rahmenbedingungen. Das reicht von Fragen der Entgeltstruktur bis zur Identifikation neuer tariflicher Themenfelder, die zu einer Attraktivitätssteigerung der Branche beitragen können.
Wir wenden uns vehement gegen eine staatliche Einmischung in die Lohnfindung. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Entgelttarifverträgen lehnen wir ab. Wir befürworten tarifliche Spielräume für die Betriebsparteien. Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen rechtssicher gestaltet sein – dies erfordert u.a. eine Neuregelung des Günstigkeitsprinzips.
Der BGA koordiniert auf Bundesebene die regionalen Tarifverhandlungen der Landesverbände. Wir bringen unser Knowhow ein und sorgen für einen optimalen Informationsaustausch zwischen den einzelnen Verbänden. In regelmäßigen Rundschreiben informieren wir über Tarifabschlüsse und -entwicklungen in anderen Branchen. Im Tarif- und Sozialpolitischen Ausschuss des BGA werden Grundsatzbeschlüsse für die Tarifarbeit gefasst.