28.03.2024

BGA-Webinar zu CSRD

Über 130 Teilnehmer informierten sich bei einem BGA-Webinar zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Gemeinsam mit Creditreform wurde das komplexe Thema erörtert. Dabei sind bereits die regulatorischen Fragen umfangreich, die von den SDG, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Berichtspflichten der EU bis hin zur nationalen Umsetzung der CSRD in Deutschland reichen. Es wurde deutlich, dass die nicht-finanziellen Berichtspflichten ausgeweitet werden. Auch wenn dies im ersten Schritt für große Unternehmen gilt, ist davon auszugehen, dass auch die weiteren Akteure der Lieferkette entsprechende Informationen bereitstellen müssen. Die CSRD als solche legt einerseits bestimmte Standards fest (Due-Diligence-Verfahren, Ziele/Fortschritte, Strategie etc.) und verlangt eine Veröffentlichung im jeweiligen Lagebericht, nachdem die Informationen durch Dritte geprüft worden sind. Dabei sind auch die Informationspflichten aus der Taxonomie-Verordnung zu beachten. Creditreform stellte auch eigene Scoring-Modelle vor.

Das Thema wird den BGA in den nächsten Monaten abteilungsübergreifend beschäftigen. Dabei wird besonders die Umsetzung der CSRD in nationales Recht, die bis zum Sommer erfolgen soll, eine wichtige Rolle spielen. Dabei ist es unerlässlich, dass für KMU ein neues Bürokratiemonster entsteht.
 

Dr. Andreas Rademachers
Abteilungsleiter Energie + Umwelt
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 551
andreas.rademachers@bga.de