Einigung bei der Verpackungsverordnung
In der vorletzten Woche haben der Rat bzw. die Belgische Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament eine politische Einigung über den Vorschlag zu einer EU-Verpackungsverordnung erzielt. Der BGA hatte sich in den letzten Monaten intensiv in die Debatte eingebracht und verschiedene Regelungsvorschläge als unpraktikabel kritisiert. Eine detaillierte Auswertung erfolgt, sobald der genaue Wortlaut bekannt ist.
Als positiv ist zu bewerten, dass die vorgesehene Leeraumquote bei Transport-Umverpackungen und E-Commerce-Verpackungen erhöht wurde und nunmehr maximal 50 Prozent betragen soll und dass ungewöhnliche Produktformen berücksichtigt werden. Eine niedrigere Maximalquote wäre z. B. für nicht-rechteckige Produkte kaum umsatzbar gewesen. Auch kann es Erfolg verbucht werden, dass bestehende Pfandsysteme nicht den geplanten strengen Anforderungen unterliegen, sodass das deutsche Getränke-Mehrwegsystem nicht der Verordnung zum Opfer fällt. Die Mitgliedsstaaten erhalten weitergehende Möglichkeiten, Ausnahmen in gewissen Bestimmungsbereichen zuzulassen. Allerdings wird die Einführung eines Verpackungsregisters in allen 27 Mitgliedsstaaten ohne Verknüpfung zwischen den einzelnen Registern und umfassende Dokumentationspflichten für Importeure erneut zu einem Mehr an Bürokratie führen. Daneben ist die Pflicht zur Nutzung von Mehrwegverpackungen zwischen Unternehmensstandorten mit dem Aufbau von Reinigungsstrukturen und nicht zu vermeidenden Leerfahrten gleichsam ein großer logistischer Aufwand, der mit hohen Kosten verbunden sein wird.
In dieser Woche sollen die Ständigen Vertreter des Rats über den Kompromiss beraten, wenige Tage später auch der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Nach Informationen des BGA ist eine Zustimmung im Rat noch offen, da einzelne Mitgliedsstaaten weiterhin Vorbehalte anmelden. Außerdem hat die Europäische Kommission zu handelsrechtlichen Aspekten noch eine weitergehende Prüfung angekündigt. Dennoch halten die Verhandler aktuell noch am Ziel fest, die Beschlüsse spätestens in der letzten Sitzungswoche des Parlaments im April zu fassen.
Dr. Andreas Rademachers
Abteilungsleiter Energie + Umwelt
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 551
andreas.rademachers@bga.de
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