Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 veröffentlicht
Wie von Präsidentin von der Leyen angekündigt, enthält das Arbeitsprogramm der Kommission für 2024 Vereinfachungen von Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der gesamten Europäischen Union. Dies schließt an die Zusage an, die Berichtspflichten im Einklang mit der Kommissionsstrategie zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU um 25 % zu verringern und Entlastungen für KMU zu schaffen.
Es werden eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau gelistet, darunter beispielsweise die Verschiebung der sektorspezifischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese soll um zwei Jahre in das Jahr 2026 verschoben werden. Auch die Berichterstattung im Rahmen der Taxonomie soll vereinfacht werden, da sie unverhältnismäßig aufwändige Auflagen enthält, die vor allem Mittelständler überfordert.
Die Entsendung von Mitarbeitern in andere EU-Länder soll ebenfalls überarbeitet werden. Dafür soll ein einheitliches, mehrsprachiges Online-Portal geschaffen werden, über die entsendeten Mitarbeiter einheitlich gemeldet werden können.
Die Zeit zur Umsetzung des Bürokratieabbaus wird jedoch knapp, denn im Juni 2024 finden die EU-Wahlen statt. Dafür müssten die Beratungen im Rat und Parlament bis zur letzten Plenarsitzung im April 2024 abgeschlossen werden. Ein ambitioniertes Projekt.
Einige Vorschläge fehlen im Arbeitsprogramm, wie beispielsweise die Reform der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) oder der Gesetzesvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung. Vorschläge, die nicht vor den Wahlen auf der Agenda stehen, haben eine ungewisse Zukunft. Denn in der kommenden Legislatur könnten sich mit der neuen Kommission auch die Prioritäten der EU verändern.
Eine Verschiebung und Nachbesserung der ESRS und Taxonomy sind zwar hilfreich, die Berichtspflichten bleiben jedoch weiter unverhältnismäßig. Das Arbeitsprogramm lässt nicht erkennen wie 25% der Berichtspflichten“ reduziert werden sollen.
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