30.03.2023

Europäisches Lieferkettengesetz

Gemeinsam mit neun weiteren Verbänden der AG Mittelstand hat der BGA am 13. März einen Brief an alle deutschen Abgeordneten des deutschen Parlamentes in meinungsgebenden Ausschüssen zur geplanten Europäischen Lieferkettenrichtlinie versendet.
Ende April wird der federführende Rechtsausschuss über die Richtlinie abstimmen, im Mai soll dann die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments folgen. Die derzeitigen Entwicklungen zeigen, dass die Position des Parlamentes den Vorschlag der Kommission deutlich verschärfen wird. Bereits der Kommissionsvorschlag geht in vielerlei Hinsicht über das deutsche Lieferkettensorgfaltsgesetz hinaus und wird Unternehmen vor erhebliche zusätzliche Herausforderungen stellen.

In dem Brief an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament wurden folgende Punkte gefordert:

  • Konformitätsvermutung für Produkte und Dienstleistungen, welche innerhalb der EU bezogen werden. Die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen verfügen über die entsprechenden legislativen und exekutiven Mittel, um Menschenrechts- und Umweltstandards festzulegen und durchzusetzen. Es wäre unverhältnismäßig, private Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten zu belasten.
  • Eine vollständige KMU-Ausnahme, mindestens auf dem Niveau des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
  • Die Kredite an KMU sollten ausgenommen und die Einordnung des Finanzsektors als Hochrisikosektor gestrichen werden.

Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
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