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Die Europäische Kommission will Zahlungsziele zwischen Unternehmen auf 30 Tage begrenzen. Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gestartet. Sie richtet sich insbesondere an Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und läuft bis zum 25. September 2025. Der BGA lehnt den aktuellen Kommissionsvorschlag zur Zahlungsverzugsverordnung vom 12. September 2023 entschieden ab und fordert seine Rücknahme.
Kernpunkte des Vorschlags:
- Verbot von Zahlungsfristen über 30 Tage zwischen Unternehmen (individuell vereinbarte längere Fristen unzulässig)
- Gesetzliche Festlegung von Verzugszinsen und Verbot, auf diese zu verzichten
- Einrichtung neuer nationaler Aufsichtsbehörden mit Sanktionsbefugnissen
Warum ist das problematisch?
- Massive Einschränkung der Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen
- Unvereinbarkeit mit etablierten Geschäftsmodellen, z. B. im Saisonhandel, Baustoffgroßhandel oder im internationalen Wettbewerb
- Zwang zur Erhebung von Verzugszinsen und Meldepflicht bei Zahlungsverzug – Gefahr für Kundenbeziehungen
Trotz der klaren Ablehnung durch viele EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Wirtschaft hält die Kommission am Vorschlag fest.
Das Ergebnis der Konsultation könnte den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens maßgeblich beeinflussen:
Nehmen Sie bis 25. September 2025 an der Konsultation teil und setzen Sie ein klares Zeichen gegen diesen Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
Zur Umfrage in allen EU-Sprachen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SME-Panel-late-payment-2025-GROW-A2
Wir stellen eine PDF-Version der Umfrage mit unseren Empfehlungen zur Verfügung.


Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de

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