CBAM-Konsultation: BGA macht Eingabe
Der BGA steht dem CBAM seit langem kritisch gegenüber. Stellt er doch u. a. ein massives nicht-tarifäres Handelshemmnis dar (Wir haben dazu hier schon öfter berichtet.) Folgerichtig hat sich der BGA nun auch in Abstimmung mit einige Mitgliedsverbänden an einer Konsultation der EU-Kommission zur Frage einer Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereiches beteiligt. Parallel hat er seine Mitgliedsverbände aufgerufen, sich ebenfalls zu beteiligen. Dabei hat der BGA klar Stellung bezogen und die geplante Ausweitung auf nachgelagerte Produkte, die Einführung zusätzlicher Maßnahmen zur Umgehung sowie die Einbeziehung von Stromemissionen in seinen Anwendungsbereich entschieden abgelehnt.
Wir vertreten die Ansicht, dass die vorgeschlagenen Anpassungen des CBAM weder zu einer wirksamen Verringerung der globalen CO₂-Emissionen noch zum Schutz der EU-Industrie vor Carbon Leakage beitragen. Stattdessen werden sie den europäischen Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen (KMU), erhebliche neue Belastungen auferlegen und ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächen. Unsere Position basiert auf fünf zentralen Anliegen, die hier eingesehen werden können.
Ergänzend wird der BGA die Kommission bzw. die entsprechende Generaldirektion auch noch direkt adressieren sowie die beteiligten deutschen Ministerien und Fachbehörden anschreiben. Dabei wird er nicht nur auf die o. a. geplante Ausweitung eingehen, sondern auch massiv die aktuelle CBAM-Verwaltungspraxis kritisieren und erhebliche Verbesserungen einfordern.
Ihre Fragen und Anmerkungen hierzu richten Sie bitte an Alexander Hoeckle unter alexander.hoeckle@bga.de

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