Strafzölle auf chinesische Elektroautos
Die Europäische Kommission hat angekündigt, ab dem 5 Juli 2024 vorläufige Ausgleichzölle auf Elektroautos mit Ursprung China zu verhängen. Diese liegen je nach chinesischem Hersteller (und ggf. europäischen Joint-Venture Partner) zwischen 17,4 und 38,1 Prozent. Ob die EU diese zusätzlichen Zölle am Ende tatsächlich einbehält, wird davon abhängen, ob in den nächsten Monaten mit der Regierung in Peking noch eine andere Lösung gefunden werden kann. Die Frist für eine Entscheidung hinsichtlich „endgültiger“ Ausgleichszölle läuft spätestens im November ab.
Beide Seiten haben es bedauerlicherweise verpasst, den Konflikt noch vor der Verhängung der ersten handelspolitischen Maßnahme zu entschärfen. Nun drohen Retorsionsmaßnahmen Chinas, die auch unbeteiligte Branchen treffen können. Dennoch gilt es, Ruhe zu bewahren. Zwistigkeiten über den Einsatz von Handelsschutzinstrumenten gehören schon seit langer Zeit zum Grundrauschen in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und China. Die Untersuchung ist eine von 15 derzeit laufenden Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen der EU gegen Waren mit Ursprung China. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte
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marcus.schwenke@bga.de
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