Weiter Ärger mit CBAM
Nachdem auch der BGA im letzten Jahr ordentlich Druck gemacht hat, wurde am 22. Dezember 2023 die deutsche CBAM-Behörde offiziell benannt: die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) DEHSt - CO2-Grenzausgleich CBAM. Damit hätten die betroffenen Unternehmen endlich die Möglichkeit sich im vorläufigen CBAM-Register einzutragen, eine zwingende Voraussetzung, um den, seit dem 1. Oktober 2023 quartalsweise vorgeschriebenen CBAM-Bericht, abgeben zu können. Hätten, denn zum Ärger der Betroffenen hat die DEHST ein sehr kompliziertes Verfahren gewählt, welches teils nicht nur großen Zusatzaufwand verursacht, sondern zudem auch nicht störungsfrei läuft. Immerhin gesteht die DEHSt Probleme ein indem sie u.a. schreibt:
"Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis zum 31. Juli 2024 abgeändert werden. Zudem sind mit der Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten in den CBAM-Berichten bis zum 31. Juli 2024 Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen. Sanktionen nach Artikel 16 der EU-CBAM-Durchführungsverordnung werden grundsätzlich nicht ohne die vorherige Durchführung eines Berichtigungsverfahrens verhängt. Schließlich werden wir als zuständige Behörde für die Einleitung von Sanktionsverfahren die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft der Anmelder zur Mitwirkung bei der Anwendung der Rechtsvorschriften im Rahmen unserer Entscheidungsspielräume angemessen berücksichtigen."
Wir bleiben weiter dran und werden informieren sobald die Probleme behoben sind. Besonders danke ich dafür, dass die BGA-Familie hier gut zusammenhält und sich austauscht. Mitglieder des Außenwirtschaftsauschusses sowie des AK Zoll halten uns nicht nur auf dem Laufenden, sondern helfen, das aktuelle Informationen zeitnah mit allen geteilt werden können. Besonders hervorzuheben sind dabei unsere Mitgliedsverbände FSA Fachverband Seile und Anschlagmittel e.V. sowie der Wirtschaftsverband Großhandel Metallhalbzeug e.V.. Gemeinsam sind wir stark!
Sollten Sie diesbezüglich Anmerkungen oder Fragen haben, oder sich gern mit anderen Mitgliedern austauschen wollen, kontaktieren Sie gern Alexander Hoeckle (alexander.hoeckle@bga.de).
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Als BGA haben wir den gesamten Prozess von der Entstehung des Gesetzes bis zur Implementierung kritisch begleitet.
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