Recht + Wettbewerb
Die Aufgaben der Abteilung Recht und Wettbewerb sind vielfältig. Dabei geht es oft um die rechtlichen Grundlagen des unternehmerischen Handelns: Änderungen im Vertrags- und Gewährleistungsrecht, Reformen des Insolvenzrechts oder Novellen im Kartell- oder Lauterkeitsrecht sind wiederkehrende Themen.
Der BGA setzt sich dafür ein, dass die Besonderheiten des B2B-Geschäftes angemessen berücksichtigt werden. So liegt etwa im Vertragsrecht der Focus des Gesetzgebers oft auf dem Verbraucherschutz. Hier weist der BGA immer wieder auf die besondere Situation im Großhandel hin: Anders als beim Verkauf an Verbraucher haben Großhändler als Verkäufer nicht unbedingt eine wirtschaftlich stärkere Position als der Käufer. Gerade bei Verträgen zwischen spezialisierten mittelständischen Großhändlern und handwerklichen oder industriellen Großbetrieben kann auch der Käufer wirtschaftlich stärker sein. Diese Unterschiede müssen im Rahmen der Gesetzgebung Berücksichtigung finden.
Im Insolvenzrecht sind Großhändler oft in der Position des Gläubigers. Hier wurden in den vergangenen wirtschaftlich unruhigen Jahren viele staatliche Eingriffe vorgenommen, um Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, vor einer Insolvenz zu schützen. Der BGA erinnert regelmäßig daran, dass Unternehmen nicht um jeden Preis erhalten werden dürfen, ohne mögliche negative Auswirkungen für ihre Geschäftspartner zu berücksichtigen. Auch angesichts zahlreicher neuer Instrumente, die vorinsolvenzliche Restrukturierungen und Sanierungen von Unternehmen ermöglichen, setzt sich der BGA dafür ein, dass die Rechte der Gläubiger im Insolvenzrecht hinreichend Berücksichtigung finden.
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mehrStephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
10117 Berlin
Als Abteilungsleiterin im Bereich Recht + Wettbewerb befasst sich Stephanie Schmidt u.a. mit vertrags- und wettbewerbsrechtlichen Themen und dem Bereich Datenpolitik.