Abbau von Bürokratie
Während der Klausurtagung in Meseberg Ende August 2023 hat sich die Bundesregierung auch mit dem Thema Bürokratieabbau beschäftigt und Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegt. Darin wird ausgeführt, dass „die Bundesregierung den Bürokratieabbau als eines ihrer Kernanliegen energisch verfolgt. Sie strebt sowohl ein Bürokratieentlastungsgesetz als auch weitere gesetzliche Maßnahmen an, um die Trendwende in den bürokratischen Belastungen zu erreichen.“
Das Eckpunkte-Papier verweist auf die Verbändeabfrage zwischen Januar und März 2023, an der sich auch der BGA beteiligt hat. Seine in den Anhörungsprozess eingebrachten Vorschläge hat der BGA in einem Positionspapier „Rechtsvereinfachungen zur Beschleunigung von Investitionen“ vom 6. März 2023 bekräftigt und diese an die Bundesregierung und Mitglieder der Ausschüsse für Finanzen, Wirtschaft und Recht des Bundestages gerichtet. Der BGA wird die Entbürokratisierung und Vereinfachungen daran messen.
Für den BGA wird dabei eine Vereinfachung bei Sachzuwendungen an Geschäftskunden weiter auf der Agenda stehen, auch wenn die Grenze nach § 4 Abs. 5 EStG von 35 auf 50 Euro angehoben werden sollte. Auf dieser stehen für den BGA auch die Streichung der umsatzsteuerlichen Kfz-Altteilebesteuerung und die Fortentwicklung der Fristenlösung zu einer Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und entsprechendem Vorsteuerabzug.
Im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts verweist das Eckpunkte-Papier nur auf eine Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Andere Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung sind bereits im Wachstumschancengesetz vorgesehen, wie
- die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro und für Sammelposten auf 5.000 Euro,
- die Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 Euro,
- die Anhebung der Grenze für die sog. Ist-Besteuerung von 600.000 Euro auf 800.000 Euro und
- die Anhebung des Freibetrages für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro.
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