11.05.2023

LKW-Maut: kurzfristige Umsetzung nicht praxistauglich

Der Entwurf zum dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften liegt vor. Bereits im Koalitionsvertrag wurde die CO2-Differenzierung der Lkw-Maut durch Einführung einer Treibhausgas-Komponente unter der Bedingung vorgesehen, dass Doppelbelastungen durch den CO2-Preis ausgeschlossen werden. Mehreinnahmen sollen dabei für Mobilität eingesetzt werden. Im Beschluss des Koalitionsausschusses von März 2023 wurde das Vorhaben konkretisiert: Der Mautaufschlag soll demnach 200 Euro je Tonne betragen und die Einführung zum 01. Januar 2024 erfolgen. Der nun vorliegende Entwurf entspricht leider diesen Bedingungen nicht.

Die Einführung der CO2-Mautkomponente ist im Gesetzentwurf bereits zum 01.12.2023 vorgesehen. Die ist schlicht nicht praxistauglich und sollte nachgebessert werden.

Hinzu kommt, dass die Einführung der CO2-Mautkomponente im Koalitionsvertrag an die Bedingung geknüpft wurde, dass keine Doppelbelastung mit dem bestehenden CO2-Preis erfolgt. Nun ist offensichtlich keine Verrechnung von CO2-Mautanteil und -Preis mehr vorgesehen. Dies steht im klaren Gegensatz zu den bisherigen Ankündigungen und widerspricht einer verlässlichen Politik. Hier muss eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung gefunden werden.
Des Weiteren wird der CO2-Zuschlag von 200 Euro die Mautgebühren fast verdoppeln und die Logistikkosten damit deutlich erhöhen.

Der BGA hat in einem gemeinsamen Schreiben mit anderen Verbänden an PStS Oliver Luksic  sowie die Mitglieder des Verkehrsausschusses im Deutschen Bundestag gewandt. Das Schreiben finden Sie hier.

Lena Schlett
Referentin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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