EU-Kommission veröffentlicht Vereinfachungspaket zur EUDR
Die EU-Kommission hat am 4. Mai ihr sogenanntes Vereinfachungs-Paket zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht.
Das Paket erfüllt die gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen der Vereinfachungsklausel vom Dezember 2025 eingegangene Verpflichtung und umfasst folgende Elemente:
- aktualisierte FAQs (fünfte Version) und Leitfaden
- Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Überarbeitung des Anhang I der EUDR, der die von der EUDR betroffenen relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse aufführt (Leder und runderneuerte Reifen wurden aus diesem herausgenommen, löslicher Kaffee und bestimmte Palmöl-Derivate wurden aufgenommen), der nun für eine vierwöchige öffentliche Konsultationsphase freigegeben wurde, begleitet von einem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, in dem die Methodik erläutert wird, auf der die vorgeschlagenen Änderungen beruhen;
- Bericht an das Europäische Parlament und den Rat;
- Entwurf eines Durchführungsrechtsakts zum Informationssystem, der den Vertretern der Mitgliedstaaten im EUDR-Ausschuss übermittelt wird
Der eben erwähnte Bericht geht neben den bereits erwähnten aktualisierten FAQs und Leitfaden auf weitere Maßnahmen ein, die zur Vereinfachung beigetragen sollen:
- Weitere Entwicklungen des Informationssystems. Dazu gehören die durch den überarbeiteten EUDR-Text erforderlichen Aktualisierungen, wie beispielsweise die Einbeziehung vereinfachter Erklärungen, sowie zusätzliche Funktionen wie etwa die freiwillige Zusammenfassung der Referenznummern von Sorgfaltspflicht-Erklärungen. Insgesamt soll sichergestellt werden, dass das System robust ist und die reibungslose Anwendung der Verordnung ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unterstützen kann.
- Einführung neuer Instrumente zur Handelserleichterung, wie beispielsweise Rechtsdatenbanken der Länder, die relevante EUDR-Produkte herstellen, sowie
Zertifizierungs- oder andere von Dritten überprüfte Systeme, die für unter die EUDR fallende Rohstoffe gelten, mit dem Ziel, die Einhaltung der Vorschriften und die Rechtmäßigkeitsprüfungen zu erleichtern.
Die Bewertung dieser Entwicklung fällt unterschiedlich aus. Die Herausnahme von Leder aus dem Anwendungsbereich ist zu begrüßen, welche Auswirkungen die Aufnahme der Palmöl-Derivate hat, kann hier noch nicht abschließend bewertet werden. Der BGA hatte von der EU-Kommission unter anderem gefordert, dass sie überprüfbare Maßnahmen ergreift, die eine einheitliche Auslegung, Anwendung und Umsetzung der EUDR in den EU-Mitgliedstaaten sicherstellen. Ob dies einzig und allein durch die FAQs und Leitfaden erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Ebenso bleibt abzuwarten, wie die angekündigten Rechtsinstrumente zur Handelserleichterung ausgestaltet sind und ob sie tatsächlich die angestrebte Erleichterung für die Unternehmen bringen können.
Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Sebastian Werren (sebastian.werren@bga.de).