08.05.2026

Tariftreuegesetz in Kraft getreten

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist am 30. April im Bundesgesetzblatt verkündet worden und überwiegend am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Die Regelungen für das neue Verfahren zur elektronischen Abfrage von Entgeltdaten über die Datenstelle der Rentenversicherung (§ 8 Abs. 5 BTTG) werden erst zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Das neue Bundestariftreuegesetz stellt Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und die Sozialpartner vor erhebliche Herausforderungen. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen. In der Praxis wirft die Umsetzung jedoch zahlreiche Fragen auf – von der Abgabe des Tariftreueversprechens über Informations- und Nachweispflichten bis hin zu Haftungsfragen.

Wir werden die Umsetzung des Gesetzes durch unsere Beteiligung an der neuen Projektgruppe Tariftreuegesetz bei der BDA begleiten. Dort wird auch eine Handreichung mit den wichtigsten Antworten zur Verfügung gestellt.

Der BGA hatte sich u.a. in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Herausnahme von Lieferleistungen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes eingesetzt. Im Gesetzgebungsverfahren konnte dies dann auch erreicht werden. Dadurch ist ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells von Großhandelsunternehmen vom BTTG nicht erfasst. Insgesamt haben wir das Vorhaben der Bundesregierung als für die Tarifbindung wirkungslosen Eingriff in die Tarifautonomie abgelehnt und als Widerspruch zum Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau kritisiert. Im Ergebnis bleibt das Tariftreuegesetz das falsche Signal für Wirtschaft und Tarifautonomie und wird kein Beitrag sein, um die Tarifbindung nachhaltig zu stärken.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Denis Henkel (denis.henkel@bga.de).