11.09.2026

BGA-Stellungnahme zur Änderung der Zollverordnung

Der BGA hat sich in dieser Woche im Rahmen der Verbändebeteiligung zum neuen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für eine Verordnung zur Änderung der Zollverordnung und weiterer Vorschriften positioniert. Grundlage für die Stellungnahme war insbesondere eine Abfrage im Arbeitskreis Zoll, bei der mehrere Mitglieder ihre Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Praxis eingebracht haben.


Mit dem Verordnungsentwurf sollen nationale zollrechtliche Vorschriften an die Änderungen des europäischen Zollrechts der vergangenen Jahre sowie an das Inkrafttreten des Cuxhavengesetzes angepasst werden. Vorgesehen sind zudem Änderungen bei den Gebühren der Zollverwaltung und den Einreisefreimengen.


Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Anpassung der Zollverordnung an das weiterentwickelte europäische Zollrecht,
  • redaktionelle Anpassungen weiterer nationaler Vorschriften, u. a. der Truppenzollverordnung und der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung,
  • Anpassung der Gebühren für Dienstleistungen der Zollverwaltung an die allgemeine Preisentwicklung,
  • Anhebung der beschränkten Einreisefreimengen für bestimmte Personengruppen, etwa fliegendes Personal und Bewohner grenznaher Regionen, von 90 auf 120 Euro,
  • geringfügige Erweiterung der Freizone Bremerhaven auf Antrag des Betreibers.


Position des BGA:


Zwar begrüßt der BGA insbesondere die vorgesehenen Erleichterungen im Luftverkehr, die Anhebung der beschränkten Einreisefreimengen sowie die Erweiterung der Freizone Bremerhaven. Gleichzeitig sehen wir bei den teilweise erheblichen Gebührenerhöhungen, zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft, den neu gefassten Ordnungswidrigkeitstatbeständen und den kurzen Umsetzungsfristen weiteren Überarbeitungsbedarf. Wir danken allen Mitgliedern für ihre Zuarbeit und Unterstützung. 
 

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an Alexander Hoeckle (alexander.hoeckle@bga.de) oder Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).