11.09.2026

Die UZK-Reform rückt näher

Die Umsetzung der umfassendsten Reform des Unionszollkodex (UZK) seit Jahrzehnten rückt näher. In der vergangenen Woche hat der Rat der Europäischen Union dem finalen Kompromisstext grünes Licht gegeben. Das Europäische Parlament soll den Text voraussichtlich noch im September billigen. Anschließend folgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

Die Reform umfasst insbesondere drei zentrale Elemente:

  • EU Customs Data Hub: Das neue EU-Zolldatenzentrum soll die von Unternehmen bereitgestellten Daten zentral zusammenführen und mithilfe von Machine Learning, künstlicher Intelligenz und menschlicher Prüfung ein umfassendes Bild von Lieferketten und Warenbewegungen ermöglichen. Damit sollen die Risikoanalyse und die Zusammenarbeit der Behörden verbessert werden.
  • EU Customs Authority: Eine neue zentrale EU-Zollbehörde soll auf Grundlage der im Customs Data Hub verfügbaren Daten tätig werden. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Zoll-, Marktüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden auf EU- und nationaler Ebene, insbesondere durch den verbesserten Informationsaustausch, deutlich gestärkt werden.
  • "Trust & Check" für vertrauenswürdige Unternehmen: Besonders zuverlässige Unternehmen sollen ihre Waren künftig ohne aktive Intervention der Zollbehörden in den freien Verkehr überführen können. Die neue Kategorie baut auf dem bestehenden AEO-Programm (Authorised Economic Operators) auf und entwickelt es für besonders vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte weiter.

 

Darüber hinaus sieht die Reform einen moderneren Ansatz für den E-Commerce vor. Online-Plattformen sollen stärker in die Verantwortung genommen und zu zentralen Akteuren bei der Sicherstellung der Einhaltung der zollrechtlichen Vorgaben für online in die EU verkaufte Waren werden. Dazu gehört auch die bereits beschlossene Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze von 150 Euro für Sendungen aus Drittstaaten.

 

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an Alexander Hoeckle (alexander.hoeckle@bga.de) oder Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).