Steuerpläne des BMF für gezuckerte Getränke stoßen auf Widerstand
Anfang August hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Eckpunktepapier zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorgelegt. Dagegen formiert sich nun Widerstand aus der Bundesregierung. In einem Schreiben kritisiert das Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unter anderem, dass das Eckpunktepapier deutlich über Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) hinausgehe. Das BMLEH fordert, in dem Eckpunktepapier vorgesehene Ausnahmen für Fruchtsäfte und Trinkmilch auch auf andere Getränke, die ebenfalls einen nennenswerten Gehalt an natürlicherweise enthaltenem Zucker aufweisen, auszudehnen.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass allein die zu erwartenden Steuereinnahmen für Erfrischungsgetränke mit rund 2. Mrd. Euro pro Jahr deutlich über der Summe lägen, die zur Stabilisierung der GKV eingeplant sei (650 Mio. Euro). Zudem wird vor Fehlanreizen durch die zusätzliche Besteuerung von Süßungsmitteln gewarnt.
Auch aus Sicht des Großhandels ist das Vorhaben des BMF kritisch zu sehen: Zum einen ist fraglich, ob eine Besteuerung gezuckerter Getränke Auswirkungen auf das Ernährungsverhalten hätte. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestages liegen belastbare Nachweise für einen nachhaltigen Rückgang von Übergewicht oder Diabetes durch Zuckersteuern bislang nicht eindeutig vor. Weiter würde die Umsetzung der Pläne zum einen der Ankündigung des Koalitionsvertrages, in dieser Legislaturperiode keine Steuererhöhung vorzunehmen, widersprechen. Zum anderen würde dadurch der mittelständische Getränkefachgroßhandel, zusätzlich zu steigenden Energiepreisen, höheren Transport- und Logistikkosten, Fachkräftemangel und zunehmender Bürokratie, belastet.
Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Sebastian Werren (sebastian.werren@bga.de).