30.03.2023

Neue Pfändungsfreigrenzen 2023 veröffentlicht

Die Pfändungsfreigrenzen 2023 für Arbeitseinkommen wurden am 20. März 2023 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Die unpfändbaren Beträge betragen ab dem 1. Juli 2023:

  • für Arbeitseinkommen 1.402,28 Euro monatlich, 322,72 Euro wöchentlich und 65,54 Euro täglich.
  • bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag um 527,76 Euro monatlich, 121,46 Euro wöchentlich und 24,29 Euro täglich.
  • für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag um je 294,02 Euro monatlich, 67,67 Euro wöchentlich und 13,54 Euro täglich.
  • die Beträge, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.298,81 Euro monatlich, 989,31 Euro wöchentlich und 197,87 Euro täglich erhöht.

Alle weiteren ab dem 1. Juli 2023 geltenden Pfändungsfreibeträge können Sie der Tabelle unter dem folgenden Link entnehmen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/79/VO.html
 

Ansprechpartner:

Judith Röder
Geschäftsführerin Tarifpolitik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 581
judith.roeder@bga.de