25.06.2026

Rentenkommission legt umfassende Reformvorschläge vor

Die Rentenkommission hat ihre Arbeit früher als erwartet abgeschlossen. Eigentlich sollten die Empfehlungen erst Ende des Monats vorgestellt werden. Nun wurden die insgesamt 33 Vorschläge bereits am Dienstag an die Bundesregierung übergeben. Fast 40 Jahre nach Norbert Blüms berühmtem Versprechen, die Rente sei sicher, liegen damit weitreichende Reformempfehlungen für die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung vor.

Zu den zentralen Vorschlägen gehören die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung, der Aufbau einer verpflichtenden kapitalgedeckten Komponente sowie die Rücknahme der abschlagsfreien „Rente mit 63“. Zudem soll das Renteneintrittsfenster von bislang vier auf drei Jahre verkürzt werden. Die Kommission empfiehlt außerdem, den Kreis der Pflichtversicherten auszuweiten.

Aus Sicht des BGA enthalten die Vorschläge wichtige und notwendige Reformansätze. Positiv bewertet werden insbesondere die Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung sowie die Rücknahme der „Rente mit 63“, die als systemfremde Leistung gilt.

Kritisch sehen wir hingegen die geplante Abschaffung der Minijobs, die verpflichtende Einbeziehung bislang nicht obligatorisch abgesicherter Selbstständiger ohne Opt-out-Möglichkeit sowie der Wegfall der Altersteilzeit im Blockmodell. Zudem bleibt die Kommission eine Antwort auf die Frage schuldig, wie der weitere Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge wirksam begrenzt werden kann. Eine echte Begrenzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht vorgesehen.

Darüber hinaus bedauert der BGA, dass die Empfehlungen keine Überprüfung der Mütterrente vorsehen. Angesichts der finanziellen Herausforderungen des Rentensystems wäre dies ein möglicher Ansatz gewesen, um zusätzliche Spielräume zu schaffen.

Insgesamt werden die Vorschläge als wichtiger Schritt in die richtige Richtung bewertet. Ob die Bundesregierung die Empfehlungen tatsächlich vollständig in Gesetzesvorhaben umsetzt, bleibt jedoch abzuwarten. Angesichts der politischen Tragweite der Reformen dürfte die Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Alterssicherung damit erst beginnen.
 

Judith Röder
Geschäftsführerin
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