06.02.2025

BGA beteiligt sich an EU-Konsultation zu Handelsbarrieren im Binnenmarkt

Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist das Fundament für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Trotz seiner Errungenschaften bestehen weiterhin erhebliche Handelshemmnisse, die den freien Austausch von Gütern und Dienstleistungen erschweren. Unterschiedliche nationale Vorschriften, Qualitätsstandards, administrative Anforderungen und Zollbestimmungen beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen erheblich.

Vor diesem Hintergrund beteiligt sich der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) aktiv an der Konsultation der Europäischen Kommission zu Barrieren im Binnenmarkt. Ziel ist es, bestehende Hemmnisse gezielt abzubauen, um das volle Potenzial des Binnenmarktes zu entfalten.

Fokus der BGA-Stellungnahme

  1. Abbau nationaler Sonderregelungen und "Goldplating"

Nationale Vorschriften sollten nicht über die EU-Vorgaben hinaus verschärft werden. Stattdessen müssen Genehmigungsprozesse digitalisiert und zentralisiert werden, um einheitliche Standards zu schaffen und Bürokratie abzubauen.

  1. Konkrete Beispiele für Handelsbarrieren
  • Zusätzliche Registrierungspflichten für Warenlieferungen in Ungarn (EKAER) und Polen (SENT)
  • Abweichende Kennzeichnungspflichten für Verpackungen in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland
  • Nationale Preisobergrenzen für Grunderzeugnisse in Rumänien und Kroatien
  • Zusätzliche Prüfanforderungen für chemische Produkte und Bauprodukte in verschiedenen EU-Ländern
  • Uneinheitliche Auslegung von Vorschriften zur Messunsicherheit bei Lebensmittelkontrollen
  1. Erleichterung der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Entsenderichtlinie führt durch nationale Sonderanforderungen zu erheblichen bürokratischen Belastungen. Insbesondere die A1-Bescheinigung für kurzfristige Entsendungen sollte abgeschafft oder vereinfacht werden, um die Mobilität von Arbeitnehmern innerhalb der EU zu erleichtern.

Forderungen des BGA an die EU-Kommission

  • Einführung einer "Omnibus-Richtlinie" zur Konsolidierung und Vereinfachung bestehender Berichtspflichten, insbesondere im Rahmen des Green Deals.
  • Harmonisierung von Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Sicherheitsstandards, um nationale Sonderregelungen abzubauen.
  • Streichung der Pflicht zur A1-Bescheinigung für kurzfristige Dienstreisen und einheitliche Regelungen zur Entsendung von Beschäftigten.

Der BGA setzt sich mit Nachdruck für eine weitere Harmonisierung und eine effizientere Regulierung im Binnenmarkt ein. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist unerlässlich, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und den europäischen Unternehmen langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Hier finden Sie das aktuelle Positionspapier. Das Papier wir fortlaufend weiterentwickelt, weitere Anmerkungen und Ergänzungen nehmen wir gern jederzeit mit in die Aufstellung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de).
 

Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de