BIBB-Hauptausschuss beschließt neuen Rahmenplan zur Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Dem Ausbildungspersonal in Betrieb und Berufsschule kommt eine Schlüsselrolle zu, um die Fachkräfte von morgen für den sich wandelnden Arbeitsmarkt vorzubereiten. Es sind die Ausbilderinnen und Ausbilder, die den Auszubildenden das Rüstzeug vermitteln müssen, um für die Herausforderungen der ökonomischen und ökologischen Transformation, der zunehmenden Digitalisierung und der Nachhaltigkeit gewappnet zu sein. Gleichzeitig sind sie schon länger mit wachsenden Herausforderungen im Umgang mit Auszubildenden konfrontiert.
Um diese Aufgaben gut bewältigen zu können, muss das Ausbildungspersonal selbst fit für die Zukunft gemacht werden. Dies berücksichtigt der nun modernisierte Rahmenplan zum Erwerb der Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat diesen beschlossen und empfiehlt seine Anwendung: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA135.pdf
Mit der Überarbeitung des Rahmenplans werden die aktuellen Herausforderungen der Ausbildungspraxis stärker berücksichtigt. Darüber hinaus empfiehlt der BIBB-HA eine geringfügig veränderte Gewichtung der vier zu vermittelnden Handlungsfelder:
- Handlungsfeld 1 „Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen“ soll neu ca. 15 % (statt bislang 20 %) der Lehrgangsdauer ausmachen.
- Das Handlungsfeld 3 „Ausbildung durchführen“ zukünftig mit 50 % statt bislang 45 % dafür etwas stärker gewichtet werden.
- Die Handlungsfelder 2 „Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken“ und Handlungsfeld 4 „Ausbildung abschließen“ bleiben mit 20 % bzw. 15 % im Umfang unverändert.
Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den Rahmenplan. An der AEVO selber ändert sich nichts.
Mehr Informationen gibt unser Bildungsexperte Denis Henkel (denis.henkel@bga.de).


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 547
denis.henkel@bga.de

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