Freihandelsabkommen mit Neuseeland nimmt nächste Hürde
Rund 5 Jahre nach Beginn der Verhandlungen, die vor einem Jahr erfolgreich zum Abschluss gebracht worden waren, haben die EU und Neuseeland am vergangenen Sonntag ihr bilaterales Freihandelsabkommen unterzeichnet. Der Handelsvertrag kann Unternehmen in der EU neue Möglichkeiten eröffnen, insbesondere durch die Abschaffung aller Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland und der Verbesserung des Zugangs zu neuseeländischen öffentlichen Aufträgen für Waren, Dienstleistungen, Bauarbeiten und Baukonzessionen.
Im ersten Jahr der Anwendung könnten damit jährlich rund 140 Mio. EUR an Zöllen für EU-Unternehmen eingespart werden. Die EU-Kommission erwartet, dass der bilaterale Handel dank dieses Abkommens innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent zunehmen wird, wobei die jährlichen Ausfuhren der EU um bis zu 4,5 Mrd. EUR steigen könnten. Das Abkommen muss nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach dessen Zustimmung muss noch der Rat der Europäischen Union den Beschluss über den Abschluss des Abkommens annehmen, und sobald Neuseeland mitteilt, dass es auch sein Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.
Das Abkommen mit Neuseeland darf dabei nur der Beginn für die Liberalisierung des Handels mit der Region sein. Weitere Handelsabkommen mit Indien, Indonesien, Thailand, den Philippinen, Malaysia und Australien müssen jetzt zeitnah folgen. Mehr Freihandel ist der Königsweg, um die so dringend notwendige Diversifizierung der Lieferketten Realität werden zu lassen und riskante wirtschaftliche Abhängigkeiten zu reduzieren.


Ansprechpartner:
Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik, Importförderung und Entwicklungszusammenarbeit
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 594
marcus.schwenke@bga.de

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