Hinweisgeberschutzgesetz geht in den Vermittlungsausschuss
Überraschend hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung kurz vor Ostern nun doch die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz war im Dezember vom Bundestag verabschiedet worden, jedoch erteilte der Bundesrat im Februar nicht die erforderliche Zustimmung.
Die Regierungsfraktionen hatten das Gesetz daraufhin Mitte März in zwei Formulierungshilfen - eine zustimmungspflichtig, die andere nicht - aufgeteilt und ins Parlament eingebracht. Nach der Anhörung im Rechtsausschuss mit kritischen Expertenäußerungen zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens wurde die für den 30.03. terminierte 2./3. Lesung der beiden Entwürfe im Bundestag kurzfristig wieder abgesetzt.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses scheint die Regierung nun diese umstrittene Vorgehensweise aufgegeben zu haben und geht den im Grundgesetz vorgesehenen Weg über den Vermittlungsausschuss. Dies ist zu begrüßen und ermöglicht noch Veränderungen am Hinweisgeberschutzgesetz. Der Bundesrat hatte insbesondere die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs gegenüber der zugrundeliegenden Europäischen Whistleblower-Richtlinie sowie die Verpflichtung zur Einrichtung anonymer Meldekanäle als eine übermäßige Belastung von Unternehmen, insbesondere von KMU, und damit als einen Verstoß gegen das von der Ampel verkündete Belastungsmoratorium gerügt.


Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
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