Entwurf des Bundeshaushalts 2024
Der Bundeshaushalt, soll nach vier Jahren Ausnahmezustand wieder ohne Notlagenkredite auskommen. Die beschloss der Deutsche Bundestag am 2. Februar 2024. Gleichzeitig erhält der Haushalt nach Ausführungen der Bundesregierung die Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Die Bundesregierung hat im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 Maßnahmen beschlossen, um Rechtssicherheit zunächst für den Bundeshaushalt 2023 herzustellen. Diese werden nun auch im Bundeshaushalt 2024 umgesetzt. Der Bundesrat hat den Bundeshaushalt 2024 unmittelbar passieren lassen.
Der Haushalt für 2024 sieht Ausgaben in Höhe von 476,8 Milliarden Euro vor. Dies sind 15 Milliarden Euro mehr als 2023. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 39,0 Milliarden Euro und damit innerhalb der zulässigen Begrenzung durch die Schuldenbremse des Grundgesetzes. Im Vorjahr lag diese insgesamt bei 68,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro und die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen von 54,2 Milliarden Euro auf 70,5 Milliarden Euro deutlich steigen. Die Steuereinnahmen werden mit 377,6 Milliarden Euro veranschlagt, 2,3 Milliarden Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,2 Milliarden Euro um 6,4 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf.
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Bundesregierung auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) angepasst worden. 2024 sind Programmausgaben des KTF von 49,1 Milliarden Euro geplant. Zudem sind im Haushalt Umschichtungen vorgesehen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben.
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