Große Verkehrsreform kommt
Diese Woche hat sich die Ampelkoalition auf eine umfangreiche Verkehrsreform geeinigt. Dabei geht es zum einen um eine schnellere Planung und Genehmigung bestimmter Schienen- und Autobahnprojekte und die Sanierung maroder Brücken, zum anderen um eine Ausweitung der LKW-Maut.
Damit ist der Weg frei, damit Planungsgenehmigungsverfahren im Verkehrsbereich für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen vereinfacht und beschleunigt werden können.
Diese Änderungen waren dringend erforderlich, denn der Groß und Außenhandel ist auf eine strake Infrastruktur angewiesen und der Standort Deutschland darf nicht aufgrund der maroden Straßen und Schienen sowie bis zu 20-jährigen Planungsphasen geschmälert werden.
Es finden Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes, des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes, des Luftverkehrsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes, des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie des Gesetzes der Umweltverträglichkeitsprüfung statt.
Änderungen beim „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ sind nicht mehr zu erwarten, also auch keine Verschiebung für den Start vom 1. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024.
Nach aktuellem Stand wird die LKW-Maut am Freitag, den 20.10.2023 um 09.00 Uhr im Bundestag beraten. Die Änderungen zur LKW-Maut hingegen hat der BGA in mehreren Schreiben stark kritisiert, insbesondere der Starttermin zum 01.12.2023 sowie die Doppelbelastung stellen für die Unternehmen im Groß und Außenhandel eine enorme Belastung dar. Neben der finanziellen Belastung von bis zu 40.000 Euro pro LKW und Jahr führen die Änderungen auch zu unnötig erhöhten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen.
Der Mitte Juni vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass die Maut ab Dezember 2023 um eine CO2-Komponente in Höhe von 200 Euro je Tonne ergänzt wird. Dies entspricht 15,8 ct je km für schwere Euro 6-LKW. Weitergehend sieht der Entwurf eine CO2-Differenzierung der LKW-Maut für schwere Nutzfahrzeuge spätestens bis zum 25. März 2024 sowie die Einbeziehung aller LKWmit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ab dem 25. März 2027 vor.
Lena Schlett
Referentin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de
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