PSVaG-Mitgliederversammlung am 18. Juni 2024
Am 18. Juni 2024 fand die Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ingo Kramer in Köln statt. Der BGA nahm stellvertretend für die ihn bevollmächtigenden Mitglieder teil. Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 einstimmig entlastet.
1. Geschäftsjahr 2023 mit stabilem Beitragssatz
Im Geschäftsjahr 2023 ist das Insolvenzgeschehen in Deutschland gestiegen. So stieg auch die Anzahl der Insolvenzen, für die der PSVaG eintrittspflichtig geworden ist, auf 417 Sicherungsfälle. Gegenüber dem sehr niedrigen Niveau des Vorjahres mit 275 Sicherungsfällen bedeutet dies einen Anstieg um 52 Prozent. Die Anzahl der neu zu sichernden Versorgungsberechtigten vervierfachte sich gegenüber dem Vorjahr und stieg von 14.200 auf 61.900 Renten und Anwartschaften. Aufgrund des hohen Anteils von Pensionskassenzusagen mit insgesamt relativ geringem Leistungsaufwand blieb das Schadenvolumen trotzdem relativ stabil. Insgesamt handelte es sich um kein schadensreiches, sondern - gemessen an den letzten Jahrzehnten - um ein Jahr mit einem durchschnittlichen Schadenvolumen.
In den Kapitalanlagen des PSVaG konnten 2023 deutliche Marktwertzuwächse erzielt werden. Ein großer Teil der Abschreibungen auf Fonds und Direktbestände aus dem Jahr 2022 wurde wiedergutgemacht.
Im November 2023 konnte der PSVaG den Beitragssatz für das Jahr 2023 auf 1,9 Promille festsetzen, 0,1 Promille mehr als 2022. Der erforderliche Beitrag für 2023 betrug 740 Mio. Euro.
Ende 2023 waren beim PSVaG rund 101.850 (Vorjahr 101.300) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. Insgesamt standen über 14 Mio. Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelte es sich um 4,7 Mio. Rentner und 9,4 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften.
2. Aktuelle Schadensentwicklung und Beitragsprognose 2024
Das Insolvenzgeschehen liegt bislang deutlich über dem des Vorjahres. Hierbei sind allerdings keine besonderen Schadensereignisse zu verzeichnen, sondern ein Anstieg über viele Branchen. Beim Leistungsaufwand ergab sich bislang eine Steigerung um rd. 50 Prozent. Für die nächsten Monate wird mit einem weiter steigenden Insolvenzgeschehen gerechnet.
Im Jahr 2024 wird der festzusetzende Beitragssatz maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Im Jahresabschluss 2023 konnte eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 630 Mio. Euro gebildet werden, die den erforderlichen Beitragssatz für 2024 um 1,6 Promillepunkte verringert. Nach aktuellem Kenntnisstand wird daher der im November festzusetzende Beitragssatz für 2024 voraussichtlich den Vorjahreswert von 1,9 Promille nicht überschreiten.


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
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denis.henkel@bga.de

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