10.07.2025

Ausschuss Steuern + Finanzen

"Die Steuern sind ein wichtiger Standortfaktor. Attraktive Rahmenbedingungen und praxisorientierte Regelungen sind für Investitionen in die Modernisierung der deutschen Volkswirtschaft unverzichtbar. Gerade in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld können sich Steuerbelastung und Steuerbürokratie aber als erhebliche Kostenbelastung und Investitionsbremse erweisen. Der BGA begrüße daher, dass die neue Bundesregierung der Wirtschaft größere politische Bedeutung in ihrem Handeln beimisst und unmittelbar auch erste Maßnahmen zur Stärkung der Investitionstätigkeit und Entlastung eingeleitet hat.“ - so das Fazit von Thorsten Klindworth, Vorsitzender des Ausschusses Steuern und Finanzen und Vizepräsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), zu den Beratungen des Ausschusses Steuern und Finanzen am 2. Juli 2025. Klindworth weiter: „Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wurde ein erster Meilenstein gesetzt. Weitere Schritte zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen und strukturelle Reformen müssen folgen. Zudem muss es um eine praxisgerechte Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben für die Wirtschaft in ihrer Vielfalt gehen. Dies gelte insbesondere bei der mit der elektronischen Rechnungsstellung verbundenen, geplanten Einführung von nationalen und europäischen Meldesystemen“.
 

Zum steuerlichen Investitionssofortprogramm und den weiteren steuerlichen Perspektiven hieß Vorsitzender Klindworth Herrn Stephan Rochow, Vertreter des Leiters der Abteilung Steuern und Leiter der Unterabteilung IVC (Steuern vom Einkommen und Ertrag, Unternehmensteuer) im Ausschuss willkommen. Klindworth skizzierte eingangs die kritische wirtschaftliche Lage aus Sicht des Groß- und Außenhandels und hob vor diesem Hintergrund die Bedeutung von steuerlichen Impulsen als Signal für einen Stimmungsumschwung und wieder mehr Wachstum hervor. Für das Bundesministerium der Finanzen erläuterte Stephan Rochow den wirtschaftspolitischen Ansatz und die wesentlichen Maßnahmen des bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes: Wiedereinführung der degressiven AfA in Höhe von 30 Prozent, Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten von 15 auf 10 Prozent ab 2028 und Absenkung der Thesaurierungsbegünstigung für einbehaltene Gewinne bei Personenunternehmen, die Förderung der Elektromobilität über Abschreibungen und die Verbesserung der Forschungszulage. Er verwies dabei auf das haushaltspolitisch schwierige Umfeld.
 

Im weiteren Verlauf ging er auf die vom BGA vorgebrachten Fragen und kritischen Anmerkungen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, strukturelle Reformen und Vereinfachungen, ein. Er verwies darauf, dass im Koalitionsvertrag für 2027 Änderungen im Einkommensteuertarifverlauf für kleine und mittlere Einkommen angedacht sei, grundlegende Überlegungen jedoch schwierig seien. Auch würden die von den beiden Expertenkommissionen vorgelegten Vorschläge mit Blick auf Vereinfachung geprüft werden. Zudem stünde der Abbau von Bürokratie bei Wahrung der Rechtssicherheit auf der Agenda. Maßnahmen zur Sicherung der internationalen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland standen vor dem Hintergrund der erratische US-Politik und möglicher Retorsionsmaßnahmen in der US-Steuerpolitik zulasten deutscher Unternehmen ebenso im Fokus der Sitzung. Thematisiert wurden globale Mindesteuer und Steueroasenabwehrgesetzgebung. Vorsitzender Klindworth griff den Vorschlag auf, zu den vielfältigen Themen der direkten Besteuerung weiter im Austausch zu bleiben. Er begrüßte, dass die neue Bundesregierung mit dem steuerlichen Investitionsprogramm Tempo gemacht habe und plädierte dafür angesichts des vorgebrachten weiteren steuerlichen Modernisierungs- und Vereinfachungsbedarf mit Reformen weiter voranzugehen.
 

Zum Stand der Einführung der obligatorischen E-Rechnung seit 1. Januar 2025 und den weiteren Anforderungen der EU-Vorgaben zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter – kurz ViDA – informierte Brigitte Neugebauer, Referatsleiterin Umsatzsteuer und Verfassungsrecht bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Nur etwa 30 Prozent der Unternehmen versenden bislang E-Rechnungen. Dabei habe insbesondere festgestellt werden können, dass schlechte Datenqualität wegen mangelnder Validierbarkeit, nicht automatisiert verarbeitbarer Rechnungen, fehlender Rechnungsangaben und Abweichungen von XML-Datensatz und PDF, viele E-Rechnungen kennzeichne, so die ersten Erfahrungen. Vor diesem Hintergrund verwies sie darauf, dass das BMF am 25. Juni 2025 ein zweites BMF-Anwendungsschreiben zur E-Rechnung vorgelegt habe, in dem auf noch offenen Fragen eingegangen werde. Zudem befasse sich das BMF mit Überlegungen zu einem nationalen Meldesystem. Die Wirtschaftsverbände, darunter der BGA, haben in ihrer Stellungnahme zu den ersten Überlegungen für ein Meldesystem gefordert, dass diese auch für die Unternehmen einen Mehrwert beinhalten müssen, insbesondere im Hinblick auf Bürokratie.
 

Vor diesem Hintergrund ging Brigitte Neugebauer auf die kommenden Anforderungen aus ViDA ein, nachdem ab 1. Juli 2030 in der EU auch für grenzüberschreitende Umsätze E-Rechnungen auszustellen sind und ein EU-weites Meldesystem mit verschiedenen Wahlrechten für die Mitgliedstaaten etabliert werden soll. Angesichts der Relevanz der nationalen und der europäischen Vorgaben für die B2B-Umsätze im Groß- und Außenhandel wird der BGA die Thematik weiter begleiten und über die weiteren Überlegungen und Maßnahmen informieren, so Klindworth abschließend. 

Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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