05.02.2026

Bericht der Europäischen Kommission

Single Market and Competitiveness Report 2026 veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2026 ihren jährlichen Bericht zum Binnenmarkt und zur Wettbewerbsfähigkeit (Single Market and Competitiveness Report 2026 (ASMCR)) samt Anhängen veröffentlicht. Der Bericht bewertet den Zustand des EU-Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit anhand von 29 zentralen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs), u. a. zu Binnenmarktintegration, Investitionen, Dekarbonisierung, Innovation und regulatorischem Umfeld.

Den Ergebnissen zufolge weist der Binnenmarkt einige rückläufige Entwicklungen auf. So gab es beim Intra-EU-Handel als Anteil am EU-BIP bei Waren einen Rückgang von 23,5 % (2023) auf 22,0 % (2024) und bei Dienstleistungen nur einen leichten Anstieg von 7,7 % (2023) auf 7,9 % (2024). Zudem gab es eine Zunahme an Vertragsverletzungsverfahren aufgrund fehlerhafter Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien.

Als verbesserte Entwicklungen werden der Anstieg der Produktuntersuchungen bei der EU-Marktüberwachung sowie ein deutlicher Zuwachs der Nutzung digitaler Technologien durch Unternehmen genannt. Die regulatorische Belastung wird - basierend auf Unternehmensumfragen - als unverändert beziffert. Zudem werden durch Verwaltungsvereinfachungen wie den Omnibus- und anderen Vereinfachungsvorschlägen Einsparungen von rund 15 Mrd. € erwartet.

Der Bericht enthält auch Hinweise auf die strukturellen Herausforderungen des Binnenmarkts, wozu u.a. eine unzureichende Marktüberwachung angesichts stark wachsender E-Commerce-Importe und die fortbestehende Fragmentierung des Binnenmarkts bei Verpackung, Kennzeichnung und Abfallregelungen gehören.

Ausblick
Erstmals präsentiert der Bericht auch eine sogenannte Durchsetzungs- (Enforcement) Agenda (S. 5), in der Maßnahmen zur Beseitigung nationaler Hindernisse dargelegt werden. Identifiziert wurden zwei Prioritäten für horizontale Untersuchungen und gezielte Durchsetzungsmaßnahmen: (1) Zahlungsverzug bei Transaktionen zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen sowie (2) Hindernisse im Bereich Bau- und Installationsdienstleistungen im Zusammenhang mit der grünen Transformation. Des Weiteren sollen laut Bericht 2026 die „Terrible Ten“-Binnenmarkthindernisse strukturiert angegangen werden.

Vanessa Kassem
Referentin Außenwirtschaft + Zoll + Europa
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