BGA-Ausschuss für Schuldenbremse und Modernisierung der Besteuerung
Die gravierenden Folgen aus der im Zuge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges explodierenden Staatsverschuldung standen im Mittelpunkt der Beratungen des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen am 4. Juli 2023. Mit Besorgnis wurde die angespannte Haushaltslage angesichts steigender Zinsausgaben, Personalkosten und Sozialausgaben wahrgenommen. Eine Rückführung der öffentlichen Ausgaben durch Einsparungen und Umschichtungen zu Förderung von Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung sowie die Verteidigungsfähigkeit ist erforderlich, um Freiräume für die Zukunft zurückzugewinnen. Zudem besteht angesichts ansteigender Steuereinnahmen von geschätzt über einer Billion Euro in 2026 aus Sicht des BGA kein Einnahmenproblem. Vielmehr sollte dies den Freiraum ermöglichen, den Standort Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung für Investitionen attraktiver und moderner zu gestalten, den Mittelstand zu entlasten und dabei die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
BGA-Ausschussvorsitzender Thorsten Klindworth konnte den Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, und die Abteilungsleiterin für Steuerrecht und Steuerpolitik, Daniela Karbe-Geßler, zu einem Austausch über die aktuelle Finanz- und Steuerpolitik begrüßen. Mit Blick auf die mit 2,5 Billionen Euro extrem hohe Staatsverschuldung und die auf 30 Milliarden Euro auf mehr als das Achtfache angestiegenen Zinszahlungen allein des Bundes wurde angesichts zugleich bestehender Kreditermächtigungen für die Sondervermögen ein kritisches Bild der finanzpolitischen Lage gezeichnet. Die Rückkehr zur Schuldenbremse wurde angesichts der sinkenden Handlungsspielräume unterstützt und auch die fortlaufende Prüfung der Ausgaben für unausweichlich gehalten.
Steuerpolitisch beriet der Ausschuss über Reformmöglichkeiten in einem veränderten gesellschaftlichen Umfeld, in dem der Standort unter Druck steht, aber die politische Bereitschaft zu steuerlichen Reformen und Entlastungen begrenzt ist. Forderungen nach Erhöhungen der Besteuerung für gut Verdienende sowie auf Erbschaften und Vermögen wurden wirtschaftspolitisch als falscher Weg abgelehnt. Zudem wurde der Einkommensteuertarifverlauf mit Blick auf eine Beseitigung des Mittelstandsbauches und der inflationsbedingten Steuereinnahmen aus der Progression thematisiert. Der BGA unterstützt weiterhin die grundsätzliche Zielsetzung, einen „Tarif auf Rädern“ einzuführen, der die Inflation berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund des ViDA-Richtlinienvorschlages der EU-Kommission vom Dezember 2022, der insbesondere eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der EU und die Anforderungen an die digitale Berichterstattung mit E-Invoicing und Real-time-reporting umfasst, informierte Brigitte Neugebauer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer über den Diskussionsvorschlag des Bundesministeriums der Finanzen zu der für 1. Januar 2025 geplanten Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (eRechnung) für B2B-Geschäfte. Sie berichtete, dass die EU-Kommission der von der Bundesregierung beantragten Ermächtigung zur Einführung einer nationalen eRechnung grundsätzlich zugestimmt habe. Aus Sicht des BGA ist die Überlegung zur Einführung einer eRechnung nicht nur von hoher Relevanz, da alle Unternehmen des Groß- und Außenhandels auf Grund ihres B2B-Geschäftsmodells von den Regelungen betroffen sein werden, sondern auch ein Beispiel der Digitalisierung von Prozessen. Bei der Implementierung müssen aber neben rechtlichen Regelungen auch die Anforderungen von kleinen und mittleren Unternehmen, IT-Möglichkeiten und Besonderheiten in der Rechnungsstellung händelbar bleiben und praktikabel gelöst werden.
Abschließend begrüßte Klindworth Torsten Jäger, Director beim Bundesverband deutscher Banken, der über den Stand und die Perspektiven von Sustainable Finance berichtete. Im Mittelpunkt standen mit Blick auf die Transformation die Funktion der Banken und dies insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen aus der EU-Regulatorik und der sog. Taxonomie, aber auch aus dem Wettbewerb. Er verwies darauf, dass die sog. Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zwischenzeitlich verabschiedet wurde und die EU nun zu den Umsetzungsregelungen ESRS zur Festlegung der Informationen in den Nachhaltigkeitsberichten eine Konsultation gestartet habe. Er hob hervor, dass es wichtig sei, dass Kunden ein Bewusstsein für ESG-Anforderungen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) entwickeln. Mit Blick auf die Anforderungen aus den nationalen und europäischen Regelungen zu Lieferkettensorgfaltspflichten und Verpackungsverordnung sowie und der Energieeffizienz-Richtlinie für Gebäude plädiert Klindworth, die Unternehmen, vor allem die vielen kleinen Unternehmen, bei den Anforderungen von „Sustainable Finance“ mitzunehmen, um die Akzeptanz zu verbessern. Er merkte an, dass ESG für Unternehmen positive Perspektiven beinhalten könne, aber aktuell Verunsicherung und Vorbehalte bestünden.


Michael Alber
Geschäftsführer
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