Weniger Bürokratie bei CSRD und CSDDD
Das Europäische Parlament und der Rat im Trilog haben eine vorläufige Einigung über das Omnibus-I-Paket erzielt, das wesentliche Änderungen an der CSRD und der CSDDD vorsieht. Ziel der Omnibus-Reform ist es, Unternehmen deutlich zu entlasten, Berichtspflichten zu vereinfachen und den Kreis der betroffenen Unternehmen zu verkleinern. Diese Einigung ist ein deutliches und längst überfälliges Signal in Richtung Entlastung. Aus Sicht des BGA markiert sie eine spürbare Kurskorrektur hin zu mehr Praxistauglichkeit. Die Reduzierung des Anwendungsbereichs, die Begrenzung unnötiger Informationsabfragen sowie die stärkere Orientierung am Risiko tragen dazu bei, überfällige bürokratische Lasten abzubauen. Insgesamt ist Omnibus I ein wichtiger Schritt hin zu realistisch umsetzbaren, verhältnismäßigen und wirtschaftsnah ausgestalteten Anforderungen.
Bei der CSRD sollen künftig nur noch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Euro Umsatz berichtspflichtig sein; börsennotierte KMU fallen aus dem Anwendungsbereich heraus. Zudem wird ein „Value Chain Cap“ eingeführt, das kleinere Unternehmen vor durchgereichten Informationsanfragen schützt. Künftig wird nur noch eine Limited Assurance verlangt, und die EU-Kommission plant ein digitales Portal mit Leitfäden und Vorlagen.
Auch bei der CSDDD wurden substanzielle Anpassungen vorgenommen. Die Schwellenwerte steigen auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. Euro Umsatz. Unternehmen können sich stärker auf die risikorelevanten Teile ihrer Tätigkeitsketten konzentrieren, benötigen keine vollständige Wertschöpfungskarten mehr und sollen nur auf „zumutbar verfügbare Informationen“ zurückgreifen müssen – ein klarer Schritt gegen überbordende Informationsketten zulasten kleiner Zulieferer. Die Pflicht zu Klimatransitionsplänen entfällt, das ursprünglich geplante EU-Haftungsregime wird gestrichen, und Sanktionen werden auf maximal 3 % des weltweiten Nettoumsatzes begrenzt. Die Umsetzungsfrist wird um ein Jahr verlängert: Stichtag ist nun der 26. Juli 2028, mit Anwendung ab 2029.
Parallel wurde eine Überprüfungsklausel vereinbart, die spätere Erweiterungen des Anwendungsbereichs beider Richtlinien ermöglicht. Die nächsten Schritte umfassen die Zustimmung im COREPER am 10. Dezember, im JURI-Ausschuss am 11. Dezember und die Plenarabstimmung am 16. Dezember. Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird für Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet.
Der Gesetzgebungsvorschlag ist Teil des EU-Programms zur Entlastung der Wirtschaft, das darauf abzielt, regulatorische Überschneidungen zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand um bis zu 25 Prozent – bei KMU sogar um 35 Prozent – zu senken. Omnibus I soll dabei insbesondere CSRD und CSDDD vereinfachen und überproportionale Belastungen für Unternehmen abbauen.
Die Einigung stellt einen tragfähigen Kompromiss dar, der die Unternehmen deutlich entlastet im Vergleich zu den ursprünglich verabschiedeten Fassungen der Richtlinien. Besonders die Verringerung des Anwendungsbereichs dürfte sich positiv auf die praktische Umsetzung in den Unternehmen auswirken. Auch der risikobasierte Ansatz ist ein richtiger Schritt hin zu weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit und damit zu einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Europäisches Parlament und Rat sollten das Ergebnis nun zügig bestätigen, um schnell Rechtssicherheit zu schaffen und den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Umsetzung in nationales Recht zu geben. Dabei ist insbesondere die Zustimmung der Bundesregierung im Rat entscheidend, auf die sich die Koalitionspartner bald verständigen sollten. Eine direkte Umsetzung der Richtlinien in deutsches Recht würde spürbare Vereinfachungen ermöglichen.
Die Pressemitteilung des Rates, sowie hier die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments und die BGA-Pressemitteilung finden Sie hier.


Lisa-Marie Kallies
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.kallies@bga.de

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