Reformpaket bringt erste Fortschritte
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat sich die Bundesregierung auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Nach der Gesundheitsreform soll nun auch das Rentenpaket ohne wesentliche Änderungen das Kabinett und das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Digitalisierung sowie zum Ausbau der Infrastruktur vereinbart.
Im Rentenbereich sieht das Paket unter anderem die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63, Anpassungen beim Renteneintrittsalter sowie die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzrente nach schwedischem Vorbild vor. Die Rücknahme der Rente mit 63 und die geplanten Änderungen beim Renteneintrittsalter werden als wichtige Reformschritte begrüßt. Korrekturbedarf besteht hingegen bei der geplanten Verteuerung von Minijobs, deren konkrete Ausgestaltung bislang noch offen ist. Unklar bleibt außerdem, wie das angekündigte Modell der verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzrente im Einzelnen umgesetzt werden soll.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Abbau bürokratischer Belastungen. Vorgesehen sind unter anderem die Reduzierung von Berichts- und Nachweispflichten, die Einführung von Genehmigungsfiktionen, die zeitnahe Übernahme der europäischen Schwellenwerte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive anstelle des deutschen Lieferkettengesetzes sowie Fortschritte bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und dem Ausbau digitaler Infrastruktur. Damit greift die Bundesregierung zahlreiche Forderungen der Wirtschaft auf.
Nicht Bestandteil des Reformpakets ist hingegen die seit Langem angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Auch die geplante Gründung einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft sowie die vorgesehenen Änderungen bei der Einkommensteuer werden kritisch gesehen. Die steuerlichen Maßnahmen reichen nicht aus, um die zusätzlichen Belastungen der Unternehmen auszugleichen.
Denn trotz der Reformen steigen die Kosten für Arbeitgeber weiter. Höhere Beitragsbemessungsgrenzen, ein anhaltender Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Einführung der kapitalgedeckten Zusatzrente führen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen. Besonders betroffen sind Personengesellschaften, die zudem nicht von der vorgesehenen Senkung der Körperschaftsteuer profitieren.
Insgesamt setzt das Reformpaket wichtige Impulse für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Infrastruktur. Das zentrale Problem einer spürbaren Entlastung der Unternehmen und zusätzlicher Wachstumsimpulse bleibt jedoch weiterhin ungelöst.
Der BGA fordert daher ergänzend eine weitergehende steuerliche Entlastung der Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nachhaltig zu stärken. Insbesondere wird eine Senkung der effektiven Gesamtsteuerbelastung sowie eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Personalgesellschaften gefordert. Ohne zusätzliche steuerliche Impulse bleiben die notwendigen Wachstums- und Investitionsanreize für den Mittelstand unzureichend.


Dr. Andreas Rademachers
Leiter Politik + Strategie
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 551
andreas.rademachers@bga.de

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