23.07.2026

EU-Bauproduktenverordnung: BGA sieht Nachbesserungsbedarf

Die geplante Umsetzung der neuen EU-Bauproduktenverordnung stellt den baunahen Großhandel vor weitere Herausforderungen, wie ein Austausch der betroffenen Verbände im BGA Ende Juni 2026 gezeigt hat.

Zwar unterstützen der BGA und die baunahen Großhandelsverbände ausdrücklich das Ziel einheitlicher Standards für Sicherheit, Qualität und Nachhaltigkeit. In der aktuellen Ausgestaltung sieht der Verband jedoch deutliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Besonders kritisch ist die vorgesehene Parallelanwendung alter und neuer Regelungen über bis zu 15 Jahre, die zu Rechtsunsicherheit führt und den bürokratischen Aufwand erheblich erhöht.

Zudem werden dem Handel zunehmend Aufgaben übertragen, die faktisch einer Herstellerverantwortung entsprechen. Auch die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP) wirft Fragen hinsichtlich Praktikabilität, Datenmanagement und zusätzlichem Aufwand auf. Die wachsenden Dokumentationspflichten und Datenmengen bergen die Gefahr einer Überforderung insbesondere des Mittelstands.
Vor diesem Hintergrund hat der baupolitische Sprecher des BGA, Wilhelm Schuster, im Schreiben vom 7. Juli 2026 an das Bundesbauministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und den Normenkontrollrat Vereinfachungen bei der EU-Bauproduktenverordnung und deren Umsetzung in nationale Gesetzgebung gefordert durch

  • eine praxisnahe Vereinfachung der Verordnung auf EU-Ebene,
  • spürbare Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen,
  • klare und handhabbare Regelungen für den Digitalen Produktpass
  • sowie eine Begrenzung der entstehenden Datenflut.

Der BGA bringt diese Punkte aktiv in den politischen Dialog ein, um eine ausgewogene und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Verordnung zu erreichen.
 

Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

Lena Schlett
Abteilungsleiterin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de