Positionen Digitalisierung
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BGA-Kommentierung zur EU-Konsultation „Digitaler Omnibus“
Einleitung
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, mit dem „Digitalen Omnibus“ den Rechtsrahmen für digitale Infrastrukturen zu vereinfachen und europäische Digitalregelungen besser zu verzahnen. Ziele dieser Konsolidierung müssen aus Sicht des BGA sein:
- die Wiedergewinnung der Attraktivität des Binnenmarkts für Investitionen in digitale Technologien,
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mittelstands,
- mehr digitale Souveränität Europas.
Die wachsende Komplexität der EU-Digitalgesetzgebung – von Datenschutz über Künstliche Intelligenz bis Cybersicherheit – spiegelt die technologischen Herausforderungen, benachteiligt aber den Mittelstand und erhöht die Abhängigkeit von außereuropäischen Technologien. Der Digitale Omnibus ist daher ein zentrales Instrument, um rechtliche Zersplitterung zu überwinden und die Innovationskraft des Mittelstands zu stärken.
Der BGA sieht fünf zentrale Schwerpunkte:
1. Mittelstand stärken und Standards im Binnenmarkt vereinheitlichen,
2. KI-Regulierung praxisnah und innovationsfreundlich gestalten,
3. Ein europäisches digitales Berichtssystem schaffen („Single Digital Reporting Tool“),
4. Datenschutz modernisieren und Datennutzung ermöglichen,
5. Folgenabschätzung europäischer Digitalgesetzgebung verbessern.
1. Mittelstand & Einheitlichkeit im Binnenmarkt
Der europäische Binnenmarkt ist der größte der Welt, doch seine digitale Dimension leidet unter nationalen Sonderwegen, unterschiedlichen Standards und uneinheitlicher Umsetzung europäischer Gesetze. Für kleine und mittlere Unternehmen entsteht daraus eine kaum handhabbare Regulierungsvielfalt: gleiche Informationen müssen mehrfach gemeldet, Formate separat gepflegt, Pflichten unterschiedlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für Transaktionen über Binnengrenzen der EU hinweg.
Beispiele wie DSGVO, AI Act, NIS2, DAS, der Data Act oder E-Rechnung zeigen, dass der Mittelstand – zusätzlich belastet durch kurze Umsetzungsfristen – überproportional betroffen ist.
Der BGA fordert:
- Weniger nationale Sonderregeln bei der Umsetzung europäischer Digitalgesetze.
- Planbare Übergangsfristen und praxisgerechte KMU-Regelungen.
- Abbau von Mikroregulierung, um bürokratische Kosten zu senken.
2. Künstliche Intelligenz: Klarheit und Verhältnismäßigkeit
KI ist ein zentraler Innovationsfaktor – auch im Groß- und Außenhandel. Anwendungen in Logistik, Lieferkettenmanagement, Bedarfsprognosen oder Preisgestaltung zeigen ihr Potenzial inzwischen deutlich. Doch Unsicherheiten über rechtliche Einordnung, Pflichten und Schnittstellen zu nationalem Recht hemmen Investitionen.
Da der AI Act praktisch jede Software mit KI-Bezug erfasst und kaum Software ohne AI-Support arbeitet, droht eine Überregulierung, die besonders Mittelständler trifft, Investitionen erschwert und Konflikte auch mit nationalen Gesetzen erzeugt.
Der BGA fordert:
- Präzise Begriffsdefinitionen: Der Rechtsrahmen muss klar unterscheiden, was KI-Software ist und was nicht. Unerhebliche KI-Anteile dürfen nicht reguliert werden.
- Risikobasierte Regulierung: Pflichten müssen sich an tatsächlichen Risiken orientieren, unkritische Anwendungen brauchen vereinfachte Verfahren oder müssen unterhalb einer Relevanzschwelle bleiben.
- Angemessene Nachweispflichten: Dokumentationslast darf den Nutzen nicht übersteigen. Unterhalb eines öffentlichen Prüfinteresses muss auf Nachweise verzichtet werden.
3. E-Government & Berichtspflichten: Ein „Single Digital Reporting Tool“
Im Meldewesen liegt ein großes Entlastungspotenzial. Heute existieren zahlreiche Berichtspflichten mit eigenen Portalen, Formaten und Fristen – eine Quelle ständiger Überbelastung.
Der BGA fordert ein „Single Digital Reporting Tool“ (SDRT) – ein gemeinsames europäisches Meldeportal, langfristig ergänzt durch technische Schnittstellen (APIs), die Meldungen automatisieren. So würde das Berichtssystem zu einem Instrument strategischer Analyse.
Das System sollte:
- Berichtspflichten auf EU- und nationaler Ebene bündeln,
- das „Once-only“-Prinzip umsetzen,
- auf einheitlichen Formaten und offenen Schnittstellen beruhen,
- Behörden einen sicheren Zugriff auf bereits gemeldete Daten erlauben,
- KMU-freundliche Benutzeroberflächen bieten.
Darüber hinaus sollte das SDRT mit europäischen Datenbanken verknüpft werden, um Risiken, Abhängigkeiten und Chancen entlang von Lieferketten sichtbar zu machen. Es sollte:
- Daten aus europäischen Lieferketten- und Rohstoffdatenbanken (z. B. Critical Raw Materials Database) integrieren,
- Schnittstellen für Nachhaltigkeits- und Compliance-Berichterstattung bieten,
- Informationen zu Ursprung, Lieferstufe und Materialfluss automatisiert aufbereiten
- ausschließlich mit anonymisierten oder pseudonymisierten Daten arbeiten.
4. Datenschutz & Datennutzung: Schutz und Nutzung zusammendenken
Datenschutz in Europa braucht einen Paradigmenwechsel. Der Schutz personenbezogener Daten hat in Europa ein herausragendes Niveau erreicht. Der BGA und seine Mitglieder nehmen aber wahr, dass das Schutzniveau an vielen Stellen das eigentliche Schutzinteresse in schädlicher Weise übersteigt und insbesondere die Interoperabilität von Daten und Datensilos behindert.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) führt in ihrer aktuellen Ausgestaltung zu einem eskalierenden Maß an Risikovermeidung und verhindert die sinnvolle Nutzung von Daten. Gerade für datengetriebene Geschäftsmodelle des Groß- und Außenhandels – von Marktanalysen über Lieferkettenmonitoring bis zu Echtzeitlogistik – fehlt ein rechtssicherer Rahmen für eine verantwortliche, aber zugleich produktive Datennutzung. Dies ist ein wesentlicher Grund für die sichtbare Schwäche der Datenökonomie in Europa.
Datenschutz und Datennutzung schließen sich jedoch nicht aus – sie können einander bedingen, wenn sie auf transparenten und innovationsfördernden Regeln beruhen. Mit dem Ziel der Stärkung der europäischen Digitalwirtschaft plädiert der BGA daher für eine Novellierung der DSGVO, um Datenschutz und Datennutzung in einen gemeinsamen regulativen Rahmen neu zu ordnen.
- Neben der Minimierung personenbezogener Daten muss auch deren verantwortliche Nutzung gefördert werden. Datenschutz darf kein Stillstand sein, sondern soll Innovation ermöglichen.
- Datenzugang und Nutzung müssen unter klaren Bedingungen erlaubt sein: Unternehmen benötigen die Möglichkeit, pseudonymisierte oder kontextgebundene Daten rechtssicher zu verarbeiten, wenn berechtigte Interessen und Sicherheitsmechanismen gewährleistet sind.
- Wir müssen verlässliche Mechanismen für Datenteilhabe schaffen: Über gesetzlich verankerte „Data Access Rights“ und „Data Sharing Frameworks“ sollten kontrollierte Datenräume entstehen, in denen Daten zum Nutzen der Allgemeinheit – etwa für Nachhaltigkeit, Lieferkettenverfolgung, Energieeffizienz – sicher genutzt werden können.
- Verwaltung und Wirtschaft rechtssicher vernetzen: Behörden sollten befugt sein, anonymisierte Unternehmensdaten für Analysen, Berichtssysteme oder Krisenreaktionen europaweit zu nutzen, ohne diese nochmals bei Unternehmen abfragen zu müssen – aber nur innerhalb klar definierter, zweckgebundener Grenzen.
- Datenschutzaufsicht harmonisieren: Einheitliche europäische Leitlinien und Verfahren verhindern divergierende nationale Auslegungen der DSGVO und erhöhen Rechtssicherheit im Binnenmarkt.
5. Folgenabschätzung: Maß und Mitte verloren
Die Folgenabschätzung europäischer Digitalgesetzgebung ist lückenhaft. Zu häufig bewertet die Kommission neue Regulierungen nach politischen Zielen – nicht aber nach ihrer ökonomischen Wirkung. Die ökonomischen und administrativen Lasten für kleine und mittlere Unternehmen geraten dabei regelmäßig aus dem Blick. Unternehmen des Groß- und Außenhandels sind hiervon (nicht nur in Fragen der Digitalgesetzgebung) besonders betroffen.
Ein Beispiel ist der Digital Services Act. Er sollte Plattformen mit marktbeherrschender Stellung regulieren, trifft aber in der Praxis auch viele mittelständische E-Commerce-Unternehmen (auch im B2B), die nie Adressaten der Regelung waren. Sie müssen nun Pflichten erfüllen, die für globale Digitalkonzerne konzipiert wurden – mit erheblichen Kosten und ohne erkennbaren Mehrwert für Markttransparenz oder Produktivität.
Ein anderes Beispiel ist der EU Data Act, der importierende Handelsunternehmen zukünftig als Hersteller begreift und ihnen alle Pflichten aufbürdet, die sonst Herstellern anheimfallen. Dass diese Unternehmen jene Anforderungen aber qua Geschäftsmodell und ohne infrastrukturelle Unterstützung von ex-EU Herstellern nicht erfüllen können, scheint nicht Teil einer prälegislativen Güterabwägung gewesen zu sein. Das Resultat ist nicht mehr Kontrolle von durch Smart Devices erhobenen Daten durch Endnutzer und Unternehmenskunden. Das Resultat sind unauflösbare Non-Compliance und weniger qualitativer Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt.
Solche Fehlsteuerungen entstehen, wenn Folgenabschätzungen nur auf innere, nicht aber auch äußere Plausibilität hin überprüft werden. Wer den digitalen Binnenmarkt stärken will, muss die Perspektive des Mittelstands in jede Phase der Gesetzgebung einbeziehen – von der Analyse über die Formulierung bis zur Implementierung.
Der BGA fordert daher:
- Folgenabschätzungen für Digitalgesetzgebung müssen künftig verbindlich und realistisch auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit für KMU bewerten. Europa braucht Gesetze, die nicht nur richtig gemeint, sondern auch richtig gemacht sind.
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Mittelständische Wirtschaft als Mittelpunkt der Digitalpolitik
Zusammenfassung
Deutschland – die wichtigste Volkswirtschaft Europas – sieht sich einer mehrdimensionalen Transformation gegenüber, welche die Rolle des Wirtschaftsstandorts in der EU und der Welt herausfordert. Energiewende, demografischer Wandel, geopolitische Dynamiken, Plattformökonomie, Verwaltungsmodernisierung, Innovation von Geschäftsmodellen oder Wachstumsschwächen sind nicht nur eng miteinander verknüpft, sie sind auch verzahnt mit der vielleicht größten gesellschaftlichen Transformation seit der industriellen Revolution – der Digitalisierung. Ermöglicht wird diese Transformation durch exponentiell steigende Rechenleistung und Datenübertragungsraten, Speicherkapazitäten sowie hohe Interkonnektivität und Fortschritte in der KI, die einen hohen Grad an Automatisierung sämtlicher Prozesse in der Wirtschaft erlauben und disruptive Geschäftsmodelle hervorbringen. Dies erfordert einen Wandel unseres Verständnisses von Bildung, Arbeit oder Verwaltung und sogar von Wertschöpfung. Als entscheidende Wirtschaftsstufe für die „Exportnation Deutschland“, sind der Groß- und Außenhandel sowie der B2B-Dienstleistungssektor sowohl Gegenstand als auch Treiber der digitalen Transformation.
Gleichzeitig agiert der stark mittelständisch geprägte Groß- und Außenhandel in einem volkswirtschaftlichen und politischen Umfeld, das wesentliche Entwicklungen der Digitalisierung in der Vergangenheit politisch zu wenig, zu spät und zum Teil ungenügend adressiert hat. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist insbesondere ein Großteil des Mittelstands nicht mehr in der Lage, in die dringend benötigte Digitalisierung seiner Unternehmen zu investieren. Gleichzeitig beobachten wir eine gefährliche Verantwortungsdiffusion in der Digitalstrategie der Bundesregierung, die hinter ihren Möglichkeiten bleibt. Sowohl Unternehmen als auch Verwaltungen beklagen die stetig zunehmenden bürokratischen Lasten, während sich Deutschland im E-Government im europäischen Vergleich nur noch im hinteren Mittelfeld befindet. Digitalgesetzgebung ist in Deutschland und Europa noch immer nicht präzise genug und behindert die Entwicklung und das Wachstum digitaler Geschäftsmodelle zum Teil sogar. Die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung sind nur unterdurchschnittlich ausgeprägt und das riesige Potenzial öffentlich erhobener Daten bleibt weitgehend ungenutzt; zum Leidwesen von Start-Ups und von KI-Unternehmen, die als wesentlicher Teil der B2B-Dienstleisterstruktur in Deutschland für den Groß- und Außenhandel unverzichtbar sind.
Der Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Groß- und Außenhandelsunternehmen haben sich auch in schwierigen Zeiten als robust erwiesen. Um diese Resilienz und Innovationskraft zu erhalten, bedarf es jedoch dringender, digitalpolitischer Schritte:
– Steigende Anforderungen durch eine immer umfangreicher und komplexer werdende Regulatorik sind sowohl für Verwaltungen als auch für Unternehmen nicht mehr vertretbar. Wir brauchen eine spürbare Senkung bürokratischer Lasten und die Priorisierung einer E-Government-Strategie auf höchster politischer Ebene. Die Bundesregierung und die Länder müssen sich auf den Weg hin zu einem No-Stop-Government machen und die Automatisierung und Modernisierung der Verwaltungen zentralisiert vorantreiben.
– Die Bundesregierung muss bewährte, steuerpolitische Instrumente nutzen, um derzeit steuerlich äußerst unattraktive Investitionen in unternehmerische Software – die in ihrer Höhe materiellen Investitionen in nichts mehr nachstehen – zu fördern. Das Sonderabschreibungsverbot auf immaterielle Güter muss entfallen, denn es ist angesichts der Bedeutung von Unternehmenssoftware für die Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft nicht mehr zeitgemäß.
– Der deutsche Gesetzgeber muss auf nationaler und EU-Ebene in der Digitalgesetzgebung besser zwischen digitalen Geschäftsmodellen unterscheiden. Beispiele wie der Digital Services Act zeigen, dass bei fehlender legislativer Präzision auch Branchen unter hohen und kostenintensiven Regulierungsdruck geraten können, die grundsätzlich nicht Teil der Regulationsintention des Gesetzgebers sind.
– Mit öffentlichen Mitteln erhobene Daten sind als wirtschaftliche Ressource in Deutschland bisher weitgehend ungenutzt. Jüngsten Schätzungen zufolge beläuft sich ihr Wert auf mindestens 20 Mrd. Euro. Deutschland muss öffentlich erhobene Daten strukturiert über offene Schnittstellen zur Verfügung stellen. Ein solcher Schritt wäre ein Wachstumstreiber für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für den Groß- und Außenhandelssektor.
– Deutschland fällt in der Aus- und Weiterbildung von digitalen Kompetenzen in Schule und Beruf im internationalen Vergleich gefährlich ab. Eine zu große Zahl junger Menschen wird durch das derzeitige Bildungssystem nur noch ungenügend erreicht und digitale, finanzielle und wirtschaftliche Bildung spielen in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle. Bildung ist für Deutschland erwiesenermaßen der wichtigste Faktor für langfristiges Wirtschaftswachstum. Angesichts der demografischen Entwicklung können wir uns inadäquat oder unausgebildete Menschen nicht leisten. Bund und Länder müssen das deutsche Bildungssystem reformieren und deutlich mehr Fokus auf Praxisbezug setzen, um unverzichtbare Qualifikationspotenziale in der Bevölkerung zu heben und gleiche Partizipationschancen aller Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
– Deutschland muss den Ausbau von Glasfaser und 5G weiter konsequent vorantreiben. Nur mit ausreichender Netzabdeckung ist die KI-gestützte Erprobung und Etablierung automatisierter Logistik und die Annäherung an nachhaltigen Warentransport – im Sinne der weiteren Ressourcenoptimierung – möglich.
Analyse
Der überwiegend mittelständisch geprägte Groß- und Außenhandel ist das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Allein das Außenhandelsvolumen der Bundesrepublik betrug zuletzt 1,59 Billionen Euro. Mit seinen 139.000 Unternehmen ist der Groß- und Außenhandel das Bindeglied zwischen Industrie und Landwirtschaft, Handwerk und Einzelhandel. Auch Gastronomie und Hotellerie werden von den rund zwei Millionen Beschäftigten und 50.000 Auszubildenden versorgt. So erwirtschaftet der Sektor in Deutschland, Europa und weltweit 1,7 Billionen Euro im Jahr. Wie die deutsche Wirtschaft insgesamt haben der Groß- und Außenhandel sowie der B2B-Dienstleistungssektor in Deutschland mit großen Strukturproblemen in der digitalen Transformation zu kämpfen, die nicht unwesentlich in Standortnachteilen begründet sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit als auch ihre Investitionsfähigkeit nachhaltig behindern. In fast allen relevanten Belangen erreicht der digitale Wirtschaftsstandort Deutschland nur Mittelfeldplätze. Der Digital Economic and Society Index der Europäischen Union (DESI) – der die digitale Leistungsfähigkeit der Mitgliedsländer der EU anhand der vier Dimensionen „Human Capital“, „Connectivity“, „Integration of Digital Technology“ und „Digital Public Services“ bewertet – ist dafür ein eindrücklicher Beleg. Einzige Ausnahme bildet der Breitbandausbau, in dem Deutschland innereuropäisch in die Gruppe der Top 4 vorstoßen konnte. Dies ist begrüßenswert und muss weiter vorangetrieben werden. Es muss aber auch Ansporn sein, die noch erheblichen Lücken in der Abdeckung mit Glasfaser und 5G zu schließen und damit wirtschaftliche Potenziale auch in ländlichen Regionen zu heben.
Gleichzeitig schneidet Deutschland bei den digitalen Kompetenzen der Bevölkerung (Human Capital) unterdurchschnittlich ab, ebenso in der Digitalisierung der Verwaltungen (Digital Public Services) und in der Verbreitung und der Integration digitaler Technologien (Integration of Digital Technology) in der Wirtschaft. Dies führt zu einer kompetitiven Spaltung des Mittelstands. Laut DESI 2022 hatten mehr als 40 Prozent der KMU (SMEs) bisher keine digitalen Kompetenzen aufgebaut, ein Wert, der nur leicht zurückgeht. Wiederum ein Viertel der KMU in Deutschland verfügen über gute bis sehr gute digitale Unternehmenskompetenzen im Umgang mit Data Analysis, Cloud, KI oder Unternehmenssoftware. Dies belegt, dass der deutsche Mittelstand aus eigener Kraft in der Lage ist in die europäische Spitze vorzustoßen, wenn er Rahmenbedingungen vorfindet, die seinen Bedürfnissen gerecht werden. Für 40 Prozent des deutschen Mittelstands bedeutet das Fehlen dieser Rahmenbedingungen einen existenzbedrohenden Wettbewerbsnachteil.
Bürokratieaufbau stoppen, No-Stop-Government zum Ziel machen
Traditionell verfügt Deutschland über starke Verwaltungen, die wesentlichen Anteil an der Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens und dessen Rechtstaatlichkeitsstandards haben. Deutschland rangiert im Rule of Law Index – der den Grad an Rechtsstaatlichkeit in den meisten Staaten der Welt misst, verlässlich unter den Top 55. Dies ist ein bedeutender, wirtschaftlicher Standortvorteil und ohne starke Verwaltungen nicht denkbar. Gleichzeitig leiden Bund, Länder und Kommunen sowie Unternehmen gleichermaßen unter dem sich absehbar nicht auflösenden Fachkräftemangel in öffentlichen Verwaltungen, während der öffentliche Dienst mit 5,2 Mio. Beschäftigten gleichzeitig der größte Einzelarbeitgeber ist. Flankiert wird dies von immer größer werdenden Lasten an Bürokratie und Regulatorik, die auch in zunehmender Arbeitsbelastung der Verwaltung münden. Hinzu kommt der geringe Automatisierungsgrad öffentlicher Verwaltungsprozesse; mit negativen Folgen insbesondere für die mittelständische Wirtschaft. Die noch immer ausstehende Registermodernisierung führt dazu, dass Unternehmen umfangreichsten Informationspflichten gegenüber staatlichen Institutionen zum Teil mehrfach nachkommen müssen, weil staatliche Register selten über Schnittstellen verfügen und gesetzliche Grundlagen für einen generellen Datenaustausch zwischen staatlichen Institutionen fehlen. Dieser Mehraufwand bindet enorme Ressourcen in Unternehmen und Verwaltungen; zum Nachteil anderer, essenzieller Aufgaben und zu Lasten insbesondere der mittelständischen Wirtschaft.
Erste Vertreter der kommunalen Spitzenverbände zweifeln bereits öffentlich daran, dass staatliche Institutionen und Körperschaften ihre Aufgaben überhaupt noch erfüllen können. Insbesondere für den überwiegend mittelständisch geprägten Groß- und Außenhandel, den B2B-Dienstleistungssektor und für innovative Start-Ups bedeuten hohe bürokratische Lasten in Kombination mit zunehmend belasteten, analogen Verwaltungen permanent steigende Kosten, Investitionshemmnisse und Wachstumsbremsen bis hin zur wirtschaftlichen Überforderung.
Deutschland muss sich seine europäischen Nachbarn zum Vorbild nehmen: Der „eGovernment Benchmark“ der Europäischen Union vergleicht die digitale Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen aller Mitglieder der EU sowie einiger ihrer Nachbarn und verortet Deutschland auf Platz 21 (von 35). Deutschland fehle es im Vergleich vor allem am Einsatz von Schlüsseltechnologie („Key Enablers“). Dazu zählen interoperable Register und moderne HKR-Systeme (Haushalt,-Kassen, Rechnungswesen), die alle digitalen Prozesse in Verwaltungen abbilden, aber auch eine leistungsfähige Cloud-Infrastruktur, ein digitales Dokumentenwesen und verlässliche Datenaustausch-Standards (APIs) sowie zusätzlich Aus- und Fortbildungskonzepte für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Insbesondere massive Weiterbildungsangebote können dabei helfen, innere Widerstände aufzulösen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gegenüber der Digitalwirtschaft kompetent und entscheidungsfähig zu halten. Deutschland hat hier nicht nur den Anschluss an die Spitzengruppe verloren, andere Länder – wie bspw. Polen, Serbien oder Griechenland
– deren Digitalisierungsrückstand in der Vergangenheit sogar noch größer war, holen mit immensen Schritten auf. Diese Fast Pacer als auch die Spitzengruppe teilen die Ambition, dass Verwaltungen durch Digitalisierung, Automatisierung und modernes Data Management zu Dienstleistern werden, die den Aufwand für die Verwaltungen, die Bevölkerung und Unternehmen auf ein Minimum reduzieren. Dem Ziel des One-Stop-Government (auch One Stop Shop) oder sogar das No-Stop-Government – bei dem der Großteil der Verwaltungsprozesse nicht mehr durch Unternehmen oder die Bevölkerung angestoßen werden muss – kommen diese Länder immer näher. Deutschland ist davon allerdings noch weit entfernt.
Die große Verantwortungsdiffusion zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie fehlende Ambitionen haben das E-Government in Deutschland ins Hintertreffen geraten lassen. Daraus folgen nur geringe Fortschritte in der Modernisierung der Verwaltungen, die wachsende Standortnachteile für den Mittelstand bedeuten. Belegpflichten aus dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG respektive CSDDD) ließen sich für Unternehmen deutlich leichter umsetzen, wenn eine automatisierte Kommunikation mit Behörden bereits heute Standard wäre. Gleiches gilt für die Abwicklung von Zollverfahren, Abwicklung von Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertagsfahrverbote und Lenkzeitenerfassung für LKW, Gefahrenstofftransporte, aber auch Baugenehmigungen usw.
Deutschland muss die Digitalisierung des Gemeinwesens endlich auf höchster Ebene priorisieren, Entscheidungsprozesse konsolidieren, verbindliche Ziele formulieren und diese konsequent abarbeiten. Zentrale Digitalisierungseinrichtungen der Länder und des Bundes – wie die Förderale IT-Kooperation (FITKO) – brauchen dafür endlich ein stärkeres, politisches Mandat und mehr auch auf lange Sicht planbare Ressourcen, um verbindliche Standards zu definieren und die Zugänge zu Technologie für den öffentlichen Sektor zu organisieren. Automatisierte und damit leistungsfähige Verwaltungen werden sich angesichts des in Europa grassierenden Fachkräftemangels in den öffentlichen Sektoren zu enormen Standortvorteilen entwickeln. Es bedarf daher:
– Der Formulierung des No-Stop-Governments als Ziel der Verwaltungsmodernisierung im Bund, in den Ländern und den Kommunen und damit eines Bekenntnisses zur deutlichen Reduktion bürokratischer und regulatorischer Lasten für mittelständische Unternehmen.
– Der Volldigitalisierung aller Kontaktpunkte zwischen Unternehmen und Verwaltungen.
– Uneingeschränkte Mandatierungsoptionen für alle E-Governmentprozesse für Unternehmen.
– Weniger Gremienentscheidungen und stattdessen Zentralisierung der Befugnisse in der Verwaltungsdigitalisierung (bspw. im IT-Planungsrat) und fachliche wie finanzielle Stärkung von Einrichtungen wie der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), als zentrale Institution im Bund zur Entwicklung von IT-Standards und zur zentralen Administration.
– Der Priorisierung der Registermodernisierung.
– Der Einrichtung verbindlicher Daten- und Datenaustauschstandards für Hersteller von Unternehmenssoftware zur Vereinfachung der Kommunikation mit Behörden aller Ebenen.
Anreize für Investitionen in digitale Unternehmensinfrastruktur: Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter
Durch die aktuelle wirtschaftliche Schwächephase, die geänderte Zinsentwicklung und niedrige Margen treffen insbesondere mittelständische Unternehmen auf immer höhere Hürden, um unverzichtbare Investitionen in die eigene Digitalisierung zu bewältigen. Die Folge sind ein vielfach belegter Investitionsstau und ein Digitalisierungsrückstand, der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des mittelständischen Groß- und Außenhandels und des Mittelstands insgesamt hemmt und in Teilen sogar bedroht.
Analyseergebnisse der KfW belegen, dass bereits heute mehr als 22 Prozent des deutschen Mittelstands keine Investitionen in die eigene Digitalisierung mehr realisieren, da ihnen das dringend benötigte Kapital fehle. Wenn Digitalisierungsinvestitionen im Mittelstand vorgenommen werden, dann stammen sie zu 87 Prozent aus Eigenmitteln (während der durchschnittliche Eigenmittelanteil für alle übrigen Investitionen bei etwa 43 Prozent liegt). Gleichzeitig haben Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten, Finanzierungen für Digitalisierungsprojekte zu erhalten. Dies ist eine dramatische Entwicklung, da digitalisierte Unternehmen schneller wachsen und resilienter gegenüber schwankenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind. Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht der realistischen Perspektive gegenüber, dass 40 Prozent der mittelständischen Unternehmen aufgrund von fehlenden, digitalen Kompetenzen von zukünftigen Wachstumsphasen abgekoppelt werden, wenn sich die Investitionsbedingungen nicht spürbar verbessern. Zur Bewältigung dieses potenziell standortgefährdenden Investitionsrückstands und zur „Linderung der Finanzproblematik“ gelte es laut KfW „zusätzliche, gezielte finanzielle Anreize für die Durchführung von Digitalisierungsvorhaben zu setzen“.
Ein effektives und durch zahlreiche Erfahrungswerte bewährtes Steuerungsinstrument zur Schaffung solcher Anreize sind Sonderabschreibungen. Angewandt auf betriebswirtschaftliche Software wie zunehmend KI-basierte ERP, CRM, WaWi, E-Procurement, E-Logistic Systeme, HR-Software oder customisierte Cloud-Projekte usw. ermöglichen Sonderabschreibungen den Unternehmen investive Handlungsfreiräume und bedeuten verlässliche Entscheidungsgrundlagen für Finanzverwaltungen.
Derzeit sind Sonderabschreibungen auf immaterielle Güter – also auch betriebswirtschaftliche Software – auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht sonderabzugsfähig. Diese Regelung ist angesichts der grundlegenden Rolle von betriebswirtschaftlicher Software für die Digitalisierung und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht mehr zeitgemäß, erschwert nachhaltige und für Unternehmen nötige Investitionen und wirkt damit kontraproduktiv. Nötig ist daher:
– Die Schaffung einer Sonderabschreibungsmöglichkeit, nach der eine Gesamtabschreibung des Wirtschaftsgutes ‚betriebswirtschaftliche Software‘ über einen Zeitraum von drei Jahren möglich ist.
– Eine Einräumung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten auf nicht triviale Software.
– Der Entfall bestehender Schwellenwerte gem. § 7g EStG.
– Eine Ausweitung unbedingter Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Software auf kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Empfehlung 2003/361/EG bzw. kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 267 HGB.
Digitalgesetzgebung muss zielgenauer werden
Die Digitalwirtschaft in Deutschland und Europa hat sich in den vergangenen zwei Dekaden enorm ausdifferenziert. Inzwischen ist sie kein eigener, distinkter Wirtschaftszweig mehr, sondern durchdringt mit mehr als 220 Mrd. Euro Jahresumsatz in Deutschland von der Landwirtschaft und Industrie über Logistik bis hin zum Groß- und Außenhandel und dem B2B-
Dienstleistungssektor sämtliche Branchen und ist von ihnen praktisch nicht mehr getrennt zu betrachten. Derzeit ist jedoch zu beobachten, dass europäische und zum Teil deutsche Gesetzgebung nicht mit dieser Entwicklung mithält. Dies geschieht zum Nachteil politisch eigentlich nicht adressierter Branchen – indem auf wenige Unternehmen zielende Regeln letztlich eine weit größere Gruppe treffen – wie jüngste Beispiele um den AI Act und insbesondere den Digital Services Act (DSA) belegen.
Der DSA soll unter anderem gesetzwidrige Online-Aktivitäten wie Hate Speech, Beleidigungen, Bedrohung und weiteren Straftaten sowie der Verbreitung von gezielter Desinformation in der digitalen Sphäre entgegenwirken; eine Intention, die der BGA ausdrücklich unterstützt. Allerdings behandelt der DSA sämtliche digitale Akteure wie Soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Marktplätze, Plattformen (auch B2B) gleich, obwohl sich sowohl deren Geschäftsmodelle als auch die Interaktionen mit und durch Kundinnen und Kunden gravierend voneinander unterscheiden. Ein aktiver Nutzer oder eine aktive Nutzerin eines Social Media-Accounts wird im DSA Kundinnen und Kunden gleichgesetzt, die sich auf einer digitalen Plattform – wie einem Online-Marktplatz – ein Produkt nur ansehen, aber nicht erwerben. Bereits ab rund 45 Mio. Produktansichten, die selbst Plattformen mittelgroßer Unternehmen schnell erreichen können, kann nach DSA eine Einstufung als Very Large Online Plattform (VLOP) durch die Europäische Kommission drohen, die mit umfangreichen und zum Teil wettbewerbsverzerrenden Offenlegungspflichten und hohen Kosten einhergeht; eine Argumentation, der der EUGH in Teilen bereits gefolgt ist.
Der Gesetzgeber muss den Handelsstandort Deutschland und seine Digitalisierung fördern. Das Beispiel des DSA zeigt jedoch, dass fehlende legislative Passgenauigkeit in der Digitalgesetzgebung für Teile der Wirtschaft und insbesondere den Groß- und Außenhandel und den B2B-Dienstleistungssektor immense Nachteile bedeuten kann, obwohl sie nicht einmal Adressaten der ursprünglichen, gesetzgeberischen Intention sind. Dies behindert die wichtige Wachstumsperspektive durch die Digitalisierung von Geschäftsmodellen im Groß- und Außenhandel. Marktmacht, die durch Leistungswettbewerb entsteht, ist in einer Marktwirtschaft grundsätzlich akzeptabel. Sie darf allerdings nicht zur Monopolbildung führen und Marktteilnehmern unfaire Vorteile zulasten kleinerer Wettbewerber verschaffen. Zugleich dürfen aber die Chancen der Plattformwirtschaft nicht unnötig beschnitten werden, die eine wesentliche, digitale Geschäftsbasis für viele Marktteilnehmer darstellen. Der Gesetzgeber muss daher:
– In seiner Digitalgesetzgebung grundsätzlich zwischen digitalen Geschäftsmodellen differenzieren und legislative Verfahren in der Digitalgesetzgebung zielgenauer auf deren politische Intentionen hin ausrichten, um schädliche Folgen für den Groß- und Außenhandelssektor sowie für die digitale Wirtschaft zu vermeiden.
KI braucht Daten: Public Money, Public Data, Public Research
Bis 2030 könnte sich der wirtschaftliche Wert öffentlich erhobener Daten in der Europäischen Union auf 140 Mrd. Euro bis 200 Mrd. Euro belaufen. Auf Deutschland könnten davon mittelfristig 20 Mrd. Euro entfallen, die lediglich am Beginn einer neuen Wertschöpfungskette stehen. Ein Großteil dieser Daten ist bisher ungenutzt. Die Bundesregierung ist mit dem zweiten Open Data Gesetz 2021 wichtige Schritte für die wirtschaftliche Verwertung öffentlicher Daten gegangen. Datenplattformen wie GovData (FITKO), Open.bydata (Bayern; verfügt bereits über eine API), Dashboard-Deutschland (Statistisches Bundesamt) oder das Dateninstitut (BMI) müssen jedoch massiv ausgebaut werden, Daten über APIs zur Verfügung stellen und auch an der Bereitstellung von Echtzeitdaten arbeiten. Beispielsweise können Daten zu Zoll, Warenströmen, zu Schiffsbewegungen, zu Auslastungen von Schienen und Straßen oder Luftfrachtwegen mit dem Einsatz entsprechender Technologie kombiniert werden und dabei helfen, eine effizientere und nachhaltigere Logistik zu entwickeln.
Aufgrund der großen Bedeutung des Außenhandels und der hohen Verzahnung des europäischen Binnenmarktes muss dies Daten aus der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus umfassen. Dies würde zudem einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Entwicklung des Technologiesektors bedeuten, der insbesondere durch Datenknappheit, zum Teil kontraproduktive Datenschutzregelungen, aber auch durch zu geringes Venture Capital großen Wettbewerbsnachteilen gegenüber Start-Ups und Hyper Scalern aus den USA oder China ausgesetzt ist. Mit öffentlichen Mitteln erhobene Daten sollten der Öffentlichkeit datenschutzkonform zugänglich gemacht werden. Dies würde Deutschland als Akteur im globalen Handelsumfeld stärken und somit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Landes fördern. Gleichzeitig braucht es Anreize und Sicherheiten für Unternehmen, um eigene Daten zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes bereitzustellen.
Zudem müssen Bund und Länder mehr, vor allem aber zielgerichteter in unternehmerische Forschung und Entwicklung (FuE) investieren, um insbesondere den Handelsstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten. Mit 3,13 Prozent des BIP investieren deutsche Institutionen und Unternehmen überdurchschnittlich viel in FuE. Allerdings sind die Forschungsschwerpunkte sehr heterogen verteilt. So fließen derzeit zu wenige öffentliche Mittel in die Erforschung von Groß- und Außenhandelsstrukturen, in KI und Digitalisierung im Handel und zukunftsfähige Handelsmodelle. Zudem belegen Analysen des Leibniz-Zentrums für Wirtschaftsförderung (ZEW) im Auftrag der KfW eine kontinuierliche Reduktion des staatlichen Finanzierungsbeitrags für FuE in der Wirtschaft. Seit den frühen 2000ern ist er von knapp 7 Prozent auf inzwischen 3,2 Prozent gesunken und liegt damit deutlich unter dem internationalen Durchschnitt. Dies führt zu einer Schieflage, denn von der Konzentration auf die Förderung von Verbundforschung in Deutschland profitieren überproportional Großunternehmen aus der produzierenden Industrie, deren eigene Forschungsbudgets zum Großteil bereits beachtlich sind. Der für die deutsche Wirtschaft entscheidende Groß- und Außenhandel sowie der B2B-Dienstleistungssektor sind vor allem mittelständisch geprägt und treten inzwischen gegen potente Forschungsabteilungen internationaler Konzerne an, die beträchtliche Etats für Forschung in Digitalisierung, KI, Logistik, Lizenzmodelle für industriellen 3D-Druck etc. investieren. Die Bundesregierung muss ein Interesse daran haben, den Groß- und Außenhandelsstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten und zukünftige Märkte mitzugestalten.
Um die dazu nötige Innovationsforschung zu unterstützen, muss der Gesetzgeber bestehende und zukünftige Förderprogramme für FuE in mittelständischen Unternehmen deutlich konsolidieren, damit diese leichter zugänglich sind. Gleichzeitig muss der bürokratische Aufwand für Beantragung, Administration oder Abrechnung deutlich abgesenkt werden und steuerliche Vergünstigungen für innovative FuE müssen in das ordnungspolitische Instrumentarium zukunftsorientierter Wirtschaftspolitik Einzug halten. Denn zu hohe Aufwände und eine unattraktive Förderlandschaft machen öffentliche Förderung für forschende, mittelständische Unternehmen zunehmend unattraktiv. Dies ist mit einem innovationsfreundlichen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort nicht zu vereinbaren. Wir fordern daher:
– Öffentlich finanzierte und öffentlich erhobene Daten müssen ‚by default‘ öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmen sollten grundsätzlich nur für sicherheitsrelevante Daten und personenbezogene Daten gelten.
– Bereits bestehende, öffentliche Datenplattformen müssen gestärkt und Daten über offene Schnittstellen Akteuren wie Unternehmen, der Wissenschaft oder dritten staatlichen Institutionen zur Verfügung gestellt werden.
– Mit Blick auf den Außenhandel und den europäischen Binnenmarkt muss sich die Bundesregierung aktiv für die Entwicklung und Einhaltung internationaler Standards einsetzen, um die Interoperabilität von Daten auf globaler Ebene zu fördern.
– Es bedarf zudem Anreizen für Unternehmen, ihre Daten zu teilen. Die Einführung von steuerlichen Vergünstigungen oder Zugänge zu einem private-public Datenpool für Unternehmen, die selbst Daten zur Verfügung stellen können dazu beitragen, die Bereitschaft der Unternehmen zur Bereitstellung von wettbewerbsunkritischen Daten zu steigern.
– Der Gesetzgeber muss die Abwärtsspirale seines auch ordnungspolitischen Engagements für forschende Unternehmen stoppen. Insbesondere Unternehmen aus dem Groß- und Außenhandelsumfeld brauchen mehr Forschungsanreize und deutlich verringerte, bürokratische Aufwendungen für öffentlich geförderte FuE sowie eine konsolidierte und einfachere Förderlandschaft.
Digitale Kompetenzen und Digitalisierung der Arbeit
Die digitalen Kompetenzen in der Bevölkerung können derzeit nicht mit dem wachsenden Bedarf an digitaler Qualifikation mithalten. Der Digital Economy and Society Index (DESI) der Europäischen Kommission bescheinigt Deutschland im Vergleich mit anderen EU-Staaten, dass nur ein unterdurchschnittlicher Bevölkerungsanteil (49 Prozent) über mindestens „grundlegende digitale Kompetenzen“ verfüge. Diese Ergebnisse wurden durch weitere vergleichende Studien bereits mehrfach bestätigt. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verläuft parallel zur demografischen Entwicklung und führt zu kumulierten Risiken für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Nach jüngsten Projektionen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden dem deutschen Arbeitsmarkt 2060 – selbst bei günstiger Entwicklung der Einwanderung von Fachkräften, resp. der Ausbildung eingewanderter Personen
– dauerhaft mindestens 5,3 Millionen Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Dies bedeutet einen Rückgang um 11,7 Prozent. Die bereits heute hohen Anforderungen an digitale Kompetenzen von Fachkräften in vielen Wirtschaftssektoren werden damit absehbar weiter steigen. International vergleichende Studien prognostizieren, dass darüber hinaus knapp 40 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft direkt mit KI-Anwendungen arbeiten werden. Dies könnte zu enormen Produktivitätssteigerungen führen, sofern entsprechende Kompetenzen (wie Prompt Engineering) vorhanden sind oder ausgebildet werden können.
Jüngste Ergebnisse der sogenannten „PISA-Studie“ bescheinigen Schülerinnen und Schülern einen Tiefstwert für Kompetenzen im Lesen, in Mathematik und in Naturwissenschaften; drei wesentliche Disziplinfelder, die als ein Indikator für spätere, berufliche Bildung und Teilhabe gelten können. Gleichzeitig sind ökonomische und finanzielle Bildung – die eng mit den Anforderungen an Digitalkompetenzen von Fachkräften verwoben sind – nur Nebenschauplätze schulischer Ausbildung. Die Ausprägung und Entwicklung von digitalen Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland stärker abhängig von der sozio-ökonomischen Herkunft und dem Bildungsgrad der Eltern als in jedem anderen Land der Europäischen Union; mit entsprechenden, negativen Auswirkungen auf individuelle Erwerbschancen und die langfristige Verfügbarkeit von Fachkräften für Unternehmen. Dass Deutschland sich noch immer eine hohe Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozioökonomischen Background leistet, ist sowohl aus der Perspektive der Chancengleichheit als auch gemessen an den ökonomischen Anforderungen der Gegenwart und der Zukunft nicht vertretbar.
Der Bildungsgrad innerhalb der Bevölkerung ist der wichtigste Indikator für langfristiges Wirtschaftswachstum. Das deutsche Bildungssystem ist mit Blick auf die Digitalisierung allerdings nicht mehr in der Lage, einem Großteil der Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden wie auch in den Berufsschulen wesentliche Kompetenzen zur beruflichen Qualifikation – und damit zur gesellschaftlichen Partizipation – zu vermitteln: digitale und wirtschaftliche Bildung. Wird diese Entwicklung nicht umgekehrt, könnte sie für die deutsche Volkswirtschaft ein Volumen von 14 Billionen Euro an entgangener Wirtschaftsleistung bis zum Ende des Jahrhunderts bedeuten. Das Humboldt’sche Bildungsideal, das eine ganzheitliche, schulische Ausbildung vorsieht und noch immer Grundlage der Lehrpläne der Länder ist, muss anhand der gegenwärtigen, beruflichen Anforderungen neu bestimmt werden. Mehr Praxisbezug in Schulen und eine höhere Priorisierung von Digitalisierung in der Aus- und Weiterbildung müssen die Folge sein.
Gleichzeitig stellen digital kompetente Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, moderne Tätigkeitsprofile und digitale Unternehmen neue Anforderungen an das Arbeitsrecht. Die technologischen Veränderungen in der Arbeitswelt schaffen neue Arbeitsrealitäten für viele Berufs- und Geschäftsfelder. Das Arbeiten im Homeoffice reduziert unnötiges Pendeln, entlastet Familien und erhöht die Vereinbarkeit von Karriere und Privatleben für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Starre arbeitsrechtliche Vorgabe werden diesen neuen Realitäten nicht mehr gerecht. Angesichts der veränderten Arbeitswelt und des enormen Fachkräftemangels muss die Wirtschaft, insbesondere aber der Groß- und Außenhandelssektor, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten können. Wir fordern von den Gesetzgebern in Bund und Ländern daher:
– Angesichts der demografischen Entwicklung können wir uns inadäquat oder unausgebildete Menschen nicht leisten. Bildung soll Menschen befähigen, beruflich und gesellschaftlich zu partizipieren. Dies leistet unser derzeitiges Bildungssystem immer weniger. Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung braucht mehr Praxisbezug und eine höhere Priorisierung für die Ausbildung digitaler Kompetenzen in den dafür geeigneten Berufsfeldern.
– Bund und Länder müssen allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen technisch so ausstatten, dass sie aktuellen Anforderungen an digitale Lernmittel und die Ausbildung von Digitalkompetenzen auch gerecht werden. Hier reicht die Anschaffung von Hardware allein nicht. Personelle Administration von IT-Infrastruktur in Schulen, Breitbandanschlüsse und didaktische Weiterbildung von Lehrkräften müssen dauerhaft sichergestellt und bildungspolitisch mitgedacht werden.
– Das Arbeitszeitrecht muss modernisiert werden und durch mehr Flexibilität – z. B. durch den Wechsel von einer täglichen auf eine Wochenhöchstarbeitszeit – den veränderten Realitäten Rechnung tragen.
5G: Deutschlands Logistikwende für Effizienz und Nachhaltigkeit
Im Ausbau des Breitband-Netzes hat Deutschland in den letzten Jahren erfreulich große Fortschritte gemacht. Dieses Tempo muss unbedingt beibehalten werden, um eine möglichst flächendeckende Abdeckung mit Glasfaser zu erreichen. Gleichzeitig muss der Ausbau der 5G-Abdeckung schneller vorangehen, da er die zwingende Voraussetzung für die Entwicklung und Implementierung von KI-gesteuerten LKW-Leitsystemen sowie für die Optimierung der Schienenlogistik ist. Beides ist angesichts des enormen Fachkräftemangels, des steigenden Warenverkehrs und der Absicht Emissionen im Logistik-Sektor zu reduzieren, unerlässlich. Die Hochgeschwindigkeitskonnektivität von 5G und seine enorm geringe Latenz eröffnen diesen Horizont für den Logistiksektor und werden zu einer effizienteren, sichereren und nachhaltigeren Logistik beitragen.
Für die Schienenlogistik bietet 5G die Grundlage für eine präzise Überwachung und Echtzeitsteuerung. Durch die Vernetzung von Schienenfahrzeugen, Signalen und Infrastruktur können optimierte Fahrpläne für den Güterverkehr erstellt, Engpässe vermieden und Transportkapazitäten erhöht werden. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung des Netzes und verbessert die Leistung der Schienenlogistik insgesamt. Die Echtzeitverfügbarkeit von Daten wird die Effizienz von Routenoptimierung enorm steigern, autonomes Flottenmanagement und Echtzeitüberwachung tragen zudem zu einem verringerten Bedarf an Lagerkapazitäten bei und KI-gestützte Analysen verbessern die Vorhersage von Engpässen und ermöglichen adaptive Reaktionen. Die Bundesregierung muss daher:
– An der Umsetzung der Gigabitstrategie festhalten und den flächendeckenden Ausbau von 5G und Glasfaseranschlüssen bis 2030 beschleunigen, um ungewollte Clusterbildung durch „weiße Flecken“ zu verhindern, und entsprechende Anreize für Netzanbieter bereitstellen.
– Um den Nutzen der 5G-Technologie zu erhöhen, sollte die Bundesregierung beispielsweise über die IGF-Mittel gemeinsam mit der Industrie gezielt in Forschung investieren, die den Einsatz von 5G- und KI-gestützter Logistik aber auch die Sicherung der 5G Netze vor illegalen und feindlichen Zugriffen zum Ziel hat.
Digitalisierung im Groß- und Außenhandel und bei unternehmensnahen Dienstleistungen vorantreiben
Disruptive Entwicklungen erkennen, digitale Innovationen nutzen und Digitalisierungshemmnisse abbauen
Kernbotschaften:
- Digitalisierung verändert die in Groß- und Außenhandel sowie bei unternehmensnahen Dienstleistungen eingesetzte Technologie, stellt Rollen und Funktionen der Wirtschaftsstufe in Frage; schafft neue wertschöpfende, datengetriebene Leistungen und erzwingt dadurch Anpassungen der Organisation und betrieblichen Praxis.
- Der BGA tritt für den Abbau von Hemmnissen ein, welche insbesondere KMU bei der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Geschäftsmodellen ausbremsen.
- Digitalisierung und ihre Förderung ist nicht nur der überfällige Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur, sondern auch Prozessoptimierung durch Digitalisierung im Sinne der Endnutzer und -kunden auf jeder Wertschöpfungsstufe.
- Der BGA unterstützt ausdrücklich den Ausbau der zirkulären Wirtschaft.
Status Quo:
Der Groß- und Außenhandel ist durch die Entwicklung und Nutzung von elektronischem Datenaustausch (EDI) seit den 1980er Jahren sowie von elektronischen Beschaffungssystemen seit den 1990er Jahren ein Pionier der datengetriebenen Wirtschaft. Gleiches gilt für den Bereich der im Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) vertretenen Dienstleistungen. Mittlerweile hat die Digitalisierung die gesamte Wertschöpfungskette erfasst und ist zum Schlüssel für wirtschaftlichen Erfolg geworden. Sie bietet Unternehmen die einzige nachhaltige Möglichkeit, global Waren und Dienstleistungen anzubieten und Lieferketten zu organisieren.
Die damit einhergehende digitale Transformation der Wirtschaft hat bereits zu massiven Veränderungen in der Machtverteilung der Akteure geführt. Aufgrund der immer dichter aufeinanderfolgenden Innovations- und Technologiezyklen sowie der Überlagerung disruptiver Entwicklungen (etwa im Hinblick auf Digitalisierung, Demografie, Dekarbonisierung, (De-)Globalisierung) werden die Marktdynamik und der Wettbewerbsdruck künftig noch weiter steigen. Das zeigt allein die Entwicklung im B2C-Handel: Die transparenten und nicht ortsgebundenen digitalen Marktplätze haben in den vergangenen Jahren als neue Intermediäre zu einer Beschleunigung und Intensivierung des globalen Handels geführt.
Dabei begünstigen die Skalen- und Netzwerkeffekte der digitalen Plattformen die Entstehung von Monopolen bzw. von Akteuren mit großer Marktmacht – entsprechend dem „The Winner takes it all“-Modell innerhalb der digitalen Wirtschaftsordnung. Zugleich hat die Verhandlungsmacht der Kunden deutlich zugenommen, weil sie mehr Auswahl (durch digitale Plattformen) haben, Angebote vergleichen können und dadurch einen Teil der klassischen Vertriebsleistungen selbst erbringen.
Der stark mittelständisch geprägte Groß- und Außenhandel steht im Hinblick auf Geschäftskunden vor einer vergleichbaren Entwicklung wie der B2C-Handel. Gemäß dem Prinzip der schöpferischen Zerstörung befinden sich die etablierten Märkte und Geschäftsmodelle demnach permanent auf den Prüfstand – mit dem Ergebnis, dass sie perspektivisch an Bedeutung verlieren werden, sofern sie nicht selbst den digitalen Transformationsprozess erfolgreich durchlaufen haben.
Doch gerade hier besteht für Unternehmen des Groß- und Außenhandels ein dringender Aufholbedarf:
So hatten vor der Corona-Pandemie rund 90 Prozent der deutschen Großhandelsunternehmen gerade einmal das Reifegradstadium der Computerisierung erreicht. Demnach ist nur jeder zehnte Marktteilnehmer einer höheren digitalen Reifegradklasse zuzuordnen – im Vergleich dazu war dieser Anteil in der Gesamtwirtschaft zu diesem Zeitpunkt doppelt so hoch.
Zudem mangelt es insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen aller Wirtschaftsstufen nicht nur an personellen und zeitlichen Kapazitäten, sondern auch an zentralen Qualifikationen der Mitarbeiter. Zuletzt verfügte ein Drittel der KMU nach eigenen Angaben über keinerlei Digitalkompetenzen. Es fehlen die Fachkräfte.
Dass zahlreiche Groß- und Außenhandelsunternehmen demnach offenkundig erst am Anfang der Digitalisierung ihrer Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle stehen und entscheidende Digitalkompetenzen fehlen, muss mit Blick auf die beschriebenen Disruptionsfolgen alarmieren. Umso wichtiger sind verlässliche und sichere Rahmen- sowie faire Wettbewerbsbedingungen, damit insbesondere KMU im B2B-Geschäft die Herausforderungen der digitalen Transformation meistern können. Zugleich müssen Digitalisierungshemmnisse abgebaut werden, die heute insbesondere mittelständische Unternehmen ausbremsen.
Für viele der kleineren und mittelgroßen Unternehmen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen mitunter die größten Hemmnisse. Wenn ein Unternehmen digitale Modelle ausrollen will, muss es eine hohe Anzahl an Verträgen abschließen, die Rechtssicherheit wie Datenhoheit bestimmen. In ihrer Verhandlungsposition gegenüber zumeist großen Unternehmen herrschen hier für KMU oft die größten Hindernisse. Hier ist die Überregulierung für den Mittelstand ein sehr großes und sehr reales Problem. Dadurch, dass Großhändler oft kleinteiliger arbeiten als im Falle direkter Lieferbeziehung zwischen Hersteller und Endabnehmer, müssen Digitalisierungskosten pro Artikel auf einen kleineren Ertragswert umgelegt werden. Und das erhöht wiederum den Digitalisierungsdruck.
Für den Abbau dieser Hemmnisse und bessere Rahmenbedingungen setzt sich der BGA auf nationaler und europäischer Ebene konsequent ein. Das umfasst die sichtbare und konsequente Kommentierung und inhaltliche Begleitung von Gesetzesvorhaben und staatlichen Initiativen mit Auswirkung auf die digitale Transformation der Wirtschaft – und zwar überall dort, wo eine zukunftsweisende Entwicklung des Groß- und Außenhandels sowie der unternehmensnahen Dienstleistungen gefördert oder behindert werden könnte.
Damit ist der BGA gleichermaßen Ansprechpartner für die Politik, ein Sprachrohr der gesamten Branche und verleiht insbesondere auch mittelständischen Unternehmen eine Stimme. Zusätzlich verstehen wir uns als Anlaufpunkt für unsere Mitglieder, um Expertenwissen, eigene Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele in Bezug auf digitale Themen, Trends und Technologien miteinander zu teilen. Das soll Großhandelsunternehmen (und wiederum insbesondere KMU) darin unterstützen, den Weg der Digitalisierung weiter zu gehen und vor allem das Tempo zu beschleunigen.
Handels- und Dienstleistungsunternehmen im digitalen Transformationsprozess
Kundenfokussierung, Individualisierung sowie die Bündelung von Beratungsleistungen und Servicefunktionen sind die entscheidenden Stärken des Groß- und Außenhandels sowie unternehmensnaher Dienstleister. Diese Stärken muss die Branche künftig noch mehr in den Mittelpunkt stellen und weiter ausbauen, denn darin besteht aktuell der entscheidende Wettbewerbsvorteil gegenüber disruptiven Wettbewerbern.
Personaldienstleister erbringen Dienstleistungen, bei denen menschlicher Kontakt nur um den Preis von Qualitätsverlusten ersetzt werden kann. Insbesondere in der Zeitarbeit sind Personaldienstleister Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Fürsorgepflichten. Die Digitalisierung von Prozessschritten, aber nicht des gesamten Dienstleistungsprozesses, ist ein Wettbewerbsvorteil der klassischen Personaldienstleister.
Mit Blick auf die beschriebenen Skalen- und Netzwerkeffekte der digitalen Plattformen sind allerdings auch hier deutliche Aufhol- und Überholprozesse zu erwarten, sofern es Unternehmen nicht gelingt, die Digitalisierung ihrer Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle schnellstmöglich voranzutreiben. Immerhin sind die disruptiven Wettbewerber mit Hilfe von Daten, Datenmodellen und algorithmischen Systemen ebenfalls und immer besser in der Lage, Kundenwünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen.
Hinzu kommt, dass die sich überlagernden disruptiven Entwicklungen gemäß dem Prinzip der schöpferischen Zerstörung nicht nur Auswirkungen auf einzelne Unternehmen haben werden, sondern gesamte Branchen des Groß- und Außenhandels sowie unternehmensnaher Dienstleistungen erfassen könnten. Die Digitalisierung befördert durch Onlinehandel und -plattformen den direkten Vertrieb zwischen Herstellern und Kunden, was den Großhandel als traditionelle Zwischenstufe unter Druck setzen kann.
Die Herausforderung aller etablierten Unternehmen im Großhandel, Außenhandel und unternehmensnahen Dienstleistungen erfasst dabei aufgrund des Wesenskerns der Digitalisierung zunächst die Technologie. Da die Chancen und Potentiale der Digitalisierung gerade in der agilen Entwicklung und Vernetzung liegen, ist die Erneuerung der technologischen Plattform die erste Herausforderung in der Digitalisierung.
Produkte und Dienstleistungen müssen im Zuge der Vernetzung präziser und granularer als bisher datenbasiert beschrieben und konsumierbar werden: in der Aufbereitung, Optimierung und zielgruppenbezogenen Anreicherung unstrukturierter und heterogener Daten liegt eine neue, zusätzliche Kernleistung des Zwischenhandels.
Um die regulatorisch offengelegten Maschinendaten auch als Fachhändler im nationalen, europäischen oder globalen Kontext für Waren- und Dienstleistungsangebote zu nutzen, müssen die Unternehmen neue Schnittstellen entwickeln und die Datenformate lesen und übersetzen können. Dies ändert in vielen Berufsbildpositionen die Anforderungen an Tätigen in Groß- und Außenhandel und Dienstleistungsunternehmen, da Leistungsvermittlung und -erbringung im digitalen Raum zunehmen wird. Je höher der digitale Reifegrad der Kunden, umso stärker ändern sich deren Einkaufprozesse und damit die Vertriebsprozesse und -organisation auf Seiten des Produktionsverbindungshandels, des Groß- und Fachhandels mit indirekten Gütern sowie der Dienstleistungserbringer.
Die so beschriebene konsequente Digitalisierung sämtlicher Bestandteile der Wertschöpfungskette stellt insbesondere mittelständische Unternehmen vor enorme Herausforderungen – sowohl finanziell als auch organisatorisch und im Hinblick auf die Qualifikation der Mitarbeitenden. Der BGA sieht es daher als eine zentrale Aufgabe an, gegenüber seiner Mitgliedschaft die Dimension der Veränderung vorzuzeichnen, für die disruptiven Entwicklungen zu sensibilisieren, Kontakt mit Lösungspartnern herzustellen und einen Dialog über sich verändernde unternehmerische Chancen zu fördern, damit auch traditionelle Geschäftsmodelle wissen, welche Veränderungen durch den technologischen Wandel auf sie zukommen.
Zugleich tritt der BGA für den Abbau von Hemmnissen ein, die insbesondere KMU bei der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Geschäftsmodellen ausbremsen. Unternehmen müssen die Digitalisierung ihrer Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle aus eigenem Interesse vorantreiben, um sich gegenüber möglichen Disruptionsgefahren zu wappnen.
Anforderungen an eine Digitale Ordnungspolitik
Marktmacht, die durch Leistungswettbewerb entsteht, ist in einer Marktwirtschaft grundsätzlich akzeptabel. Die Marktmacht darf aber nicht zur Monopolbildung führen und Marktteilnehmern unfaire Vorteile zulasten kleinerer Wettbewerber verschaffen. Der BGA sieht daher im europäischen Digital Markets Act (DMA) einen wichtigen Vorstoß für mehr Chancengerechtigkeit im digitalen Zeitalter. Dabei soll ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Märkte sicherstellen, dass große digitale Plattformen Verhaltenspflichten zur Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen auferlegt bekommen und ihre Marktmacht nicht missbrauchen.
Dabei wird genau zu beobachten sein, inwieweit die bisher festgelegten Kennzahlen für Gatekeeper-Plattformen (Jahresumsatz, Marktwert, Nutzerzahlen, Zahl der gewerblichen Anbieter etc.) kontinuierlich angepasst werden müssen, damit kleinere oder neue Wettbewerber nicht benachteiligt werden. Zugleich dürfen die Chancen der Plattformwirtschaft nicht unnötig beschnitten werden. Zu diskutieren ist ferner darüber, wie die im jeweiligen Marktsegment spezifischen Besucherzahlen eines Onlineshops, die Verweildauer der Kunden und die Zahl der Käufe als Richtwerte zu gewichten sind.
Der BGA setzt sich ferner für die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung im Rahmen der OECD ein, die eine Mindestbesteuerung und eine faire Verteilung der Steuern für alle Unternehmenstypen und Branchen vorsieht. Zudem gehen Steuern von den Sitzstaaten der Unternehmen auf die Staaten der gewinnerzielenden Geschäftstätigkeit über. Bei dieser Neugestaltung dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordert werden, sofern sie in den jeweiligen Anwendungsbereich fallen. Der BGA setzt sich ferner für die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung im Rahmen der OECD ein, die eine Mindestbesteuerung und eine faire Verteilung der Steuern für alle Unternehmenstypen und Branchen vorsieht.
Digitalisierung und Infrastruktur
Damit Unternehmen schneller und umfassender in der Lage sind, die Digitalisierung ihrer Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle voranzutreiben, ist es darüber hinaus zwingend notwendig, dass deutschlandweit endlich eine leistungsfähige digitale Infrastruktur geschaffen wird. Der BGA begrüßt daher die Gigabitstrategie der Bundesregierung, die Ausbauziele im Glasfaser- und Mobilfunknetz bis 2025/30 definiert. An den Ergebnissen muss sich die Bundesregierung messen lassen.
Wichtig ist dabei, dass Digitalisierung und ihre Förderung nicht nur zu einem längst überfälligen Ausbau der digitalen Infrastruktur führt, sondern auch zu einer digitalen Prozessoptimierung für die Nutzer bzw. Kunden auf jeder Stufe bedeutet. Dasselbe gilt für die Erarbeitung einer Digitalstrategie, in der jedes Ressort seine digitalisierungsspezifischen Aufgaben und Herausforderungen fixiert. Allerdings bleibt die Gefahr bestehen, dass Digitalisierungsprojekte aufgrund divergierender Interessen zwischen einzelnen Bundesministerien zerrieben werden.
Daher muss Digitalisierung dringend zur Chefsache der Bundesregierung erklärt werden und eine Koordinierungsstelle dafür Sorge tragen, dass die politischen Aktivitäten der unterschiedlichsten Ressorts in Bund, Ländern und Kommunen stärker als bislang gebündelt, aufeinander abgestimmt und konkretisiert werden. So benennt die Digitalstrategie zwar das Vorhaben der Bundesregierung, den Digitalisierungsgrad insbesondere von KMU „signifikant zu erhöhen“. Allerdings bleibt die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen, ihre Priorisierung und die finanzielle Mittelausstattung (im derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Entwurf) noch äußerst vage. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und zudem Zeiträume benennen, bis wann substanzielle Fortschritte erzielt werden sollen.
Im digitalen Zeitalter müssen nicht nur Unternehmen moderner, flexibler und digitaler werden, sondern auch die staatlichen Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen. Deutschland braucht endlich eine leistungsfähige und effiziente digitale Administration in Bund, Ländern und Kommunen. Dabei darf in unserem föderalen Aufbau die Geschwindigkeit der Modernisierung sich nicht allein nach dem Langsamsten richten. Viele administrative Verfahren wurden in den vergangenen Jahren auf digitale Gleise gesetzt. Dies gilt beispielsweise für Steuer- und Zollverfahren, doch im Vergleich mit vielen Staaten Europas hängt Deutschland weit hinterher. Zudem fehlen eine staatliche Dateneffizienz und Vernetzung. Grundsätzlich muss in Zukunft gelten: Bürger und Unternehmen sollen dem Staat keine Daten zur Verfügung stellen müssen, die dem Staat bereits vorliegen.
Digitalisierung bietet eine wichtige Chance, im föderalen Staat die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse weiter zu verbessern und zu sichern, denn sie ist Gewähr für die zukünftige allgemeine Verfügbarkeit von Informationen, Waren, Dienstleitungen sowie von Beschäftigung, unabhängig von der geografischen Lage der sie Anbietenden oder Nutzenden.
Die Stärkung der Infrastruktur und die Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen als staatliche Aufgabe darf sich dabei nicht nur auf den digitalen Raum beziehen, sondern muss sich ebenfalls auf die reale Welt erstrecken, beispielsweise bei der zukunftsfähigen Ausrichtung von lebenswerten Innenstädten und ländlichen Räumen sowie Klein- und Mittelzentren. Infrastruktur und Raumordnung von Innenstädten müssen verändert werden, weil monothematische, ausschließlich auf Handel ausgerichtete Fußgängerzonen, Veränderungen von Handelstypen und neue Ansprüche zur Aufenthaltsqualität an vielen Orten zu einer Unzufriedenheit mit der Lebensqualität von Innenstädten geführt haben. Wenn neue Infrastrukturprojekte Verkehre besser und nachhaltiger regeln, neue Mischungen von Nutzungen des innerstädtischen Raumes auch für soziale und kulturelle Zwecke entstehen, dann ist das zu begrüßen.
Ebenso muss in der Schaffung von Lieferzonen auf die Bedürfnisse aller logistischen Warenströme Rücksicht genommen werden. Die Lieferung von Bestellungen muss als Normalfall des privaten und geschäftlichen Einkaufens in der Stadtplanung berücksichtig werden – unabhängig davon, ob der Kaufakt stationär oder online erfolgt. Die Machbarkeit der kompletten Verlagerung von Warenströmen in den Untergrund wie in dem Zukunftsprojekt Cargo Sous Terrain in der Schweiz muss auch in deutschen Metropolen untersucht werden.
Es darf aber nicht das Ziel staatlichen Handelns sein, eine bestimmte Art oder einen bestimmten Ort des Handelns bewusst zu fördern und zu privilegieren. Innenstädtischer Handel steht schon immer in Konkurrenz zu Versandhandel und stationären Handelskonzepten in der Peripherie, zunehmend jetzt auch von digitalen Handelsplätzen. Solange der Wettbewerb auf einem Level Playing Field erfolgt, ist dieser wünschenswert und dient dem Verbrauchernutzen, auch wenn er zu strukturellen Veränderungen führt.
Anforderungen an die zirkuläre Wirtschaft
Der BGA unterstützt ausdrücklich den Ausbau der zirkulären Wirtschaft als ein Umweltziel des Green Deal der EU und fordert ein europäisches Konzept im Umweltschutz, der bislang aus nationalen Einzelsystemen besteht, die einen Cross-Border-Handel innerhalb der EU gerade für mittelständische Unternehmen erschweren. Häufig sind Mehrfachregistrierungen und unwirtschaftliche Dokumentationspflichten erforderlich. Durch die konsequente Digitalisierung lassen sich Wertschöpfungs- und Lieferketten optimieren und transparenter gestalten. Hier muss jede Wirtschaftsstufe selbst tätig werden.
Zum Ausbau der zirkulären Wirtschaft und zur Einhaltung der Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kann die Einführung und Verbreitung eines europäischen digitalen Produktpasses in mehrfacher Hinsicht bedeutsam sein: Er würde es Herstellern, Anwendern und Entsorgern ermöglichen, einen standardisierten Datenaustausch über den kompletten Produktlebenszyklus sicherzustellen. Auf dieser Basis könnte wiederum ganzheitlich Nachhaltigkeit gemessen, rechtssicher dokumentiert und im Ergebnis eine größere Transparenz hergestellt werden.
Eine Einführung darf aber nicht zur bürokratischen Belastung europäischer Unternehmen führen. Entsprechende Regulierungen müssen vom Beginn an auch für Hersteller gelten, die Waren von Drittstaaten in den europäischen Binnenmarkt einführen bzw. für Waren und Dienstleistungen, die von Herstellern bzw. Importeuren in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt werden.
Staatliche Kontrollmaßnahmen müssen mit dem Wachstum dieser direkten Warenströme mitwachsen. Das erfordert genügend Zöllner, um eine entsprechend hohe Kontrolldichte und Kontrollgeschwindigkeit sicherzustellen. Auch hier kann die konsequente Digitalisierung im Zollwesen wertvolle Dienste leisten. Andernfalls werden Unternehmen und Dienstleistern immer neue Belastungen aufgebürdet, obwohl es sich hierbei um originär hoheitliche Aufgaben des Staates handelt.
Unternehmerische Dokumentationspflichten im Hinblick auf nachhaltiges Handeln und Wirtschaften müssen zweckmäßig und maßvoll sein sowie vollständig digital übermittelbar sein. Dies gilt beispielsweise für neue Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Hinblick auf die Behandlung von Retouren und Restmengen.
Anforderungen an die Politik für eine moderne, digital unterstützte Logistik
Um die Zukunft der Mobilität einzuläuten, darf die Digitalisierung keinen Halt bei den Verkehrsträgern auf der Straße/Schiene oder Luft machen. Das Stauaufkommen hat innerhalb der letzten 15 Jahre um 20 Prozent zugenommen. Durch intelligente Verkehrslenkung kann diesem Trend entgegengewirkt werden. Die Potenziale von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz in der Mobilität sollten somit verstärkt in den Fokus gerückt werden. Innovative Technologien und deren Regulierung zur Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen, Prozessen und Diensten müssen für alle Verkehrsträger gefördert werden.
Die Digitalisierung der Verkehrslenkung und -verteilung kann für eine Entzerrung von Verkehren sorgen. Notwendig ist hierfür die Nutzung eines einheitlichen digitalen Verkehrsleitsystems. Die Verkehrsinfrastruktur muss mit der erforderlichen digitalen Technik ausgestattet werden.
Der BGA begrüßt daher, dass für den Einsatz Intelligenter Verkehrssysteme (IVS) die rechtlichen Rahmenbedingen geschaffen wurden. Doch das alleine reicht nicht, denn es benötigt ebenso intelligente Fahrzeuge, die miteinander kommunizieren können.
Die Verkehrsinfrastruktur muss mit der erforderlichen digitalen Technik ausgestattet werden. Hierzu zählt auch eine flächendeckende Mobilfunkabdeckung (5G-Standard), die für die Entwicklung und spätere Nutzung des autonomen bzw. hochautomatisierten Fahrens essentiell ist. Wichtig ist dabei, eine Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen mit anderen europäischen Staaten, denn genauso wie der Straßenverkehr endet die Digitalisierung nicht an der Landesgrenze und kann nur länderübergreifend funktionieren.
Ebenso unterstützt der BGA den Einsatz der digitalen automatischen Kupplung (DAK) im Güterschienentransport. Die digitale Kupplung löst das jahrzentlange rein manuelle Kuppeln ab und ist somit ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung von Güterzügen. Hier braucht es weiterhin gezielte Förderung und ausreichende Pilotprojekte.
Zu einer modernen, digital unterstützten Güterlogistik gehört auch der Bereich der elektronischen Fracht- und Lagerdokumente. Der BGA hat dazu einen Vorschlag für eine Verordnung zur Regelung von elektronischen Fracht- und Lagerdokumenten sowie eines Rechtsrahmens für elektronische Transportversicherungszertifikate vorgelegt.
Anforderungen an die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Die zunehmende Digitalisierung führt auch zu tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt. Sowohl der Gesetzgeber als auch Sozial- und Betriebspartner müssen zukunftsgerichtet im Sinne der Unternehmen und ihrer Beschäftigten agieren.
Völlig unzeitgemäß erscheint vor diesem Hintergrund die kürzlich erfolgte Neuregelung der Informations- und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern im Nachweisgesetz, namentlich das als deutscher Sonderweg neu vorgesehene Schriftformerfordernis. Auch die aktuell angekündigte Regulierung der Arbeitszeiterfassung droht einen Rückschritt in der Arbeitsorganisation zu bringen, wenn sie mit einem verengten Blick auf traditionelle Arbeitsmodelle erfolgt. Moderne Unternehmen, bei denen die positive Mitarbeiterbindung auf Grund des Fachkräftemangels ohnehin gelebte Praxis ist, dürfen nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden.
Digitale Geschäftsmodelle sind gekennzeichnet durch sehr flexibles und individuell bestimmbares Arbeiten. Dies gilt ganz besonders für den weltweit über alle Zeitzonen hinweg vernetzten Außenhandel sowie den Großhandel mit seinem weit verbreiteten, umfänglichen Außendienst. Ein modernes Arbeitsrecht muss deshalb auch den veränderten Anforderungen der Kunden und der vielfach gelebten, durch die Beschäftigten selbst bestimmte Flexibilität von Arbeitszeit und -ort Rechnung tragen. Die aus der „analogen Zeit“ stammenden Arbeitszeitregelungen müssen an die Erfordernisse der digitalen Arbeitswelt angepasst werden.
Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie gibt hier Spielräume, die der Gesetzgeber nutzen muss. Insbesondere mit der Einführung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit, aber auch mit Lockerungen bei den Mindestruhezeiten könnte auch in Deutschland flexibler gearbeitet und damit individuelle Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.
Die gesetzliche Einführung virtueller Betriebsratsarbeit war ein erster wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Anpassung an die Lebenswirklichkeit in den Unternehmen und Betriebsräten. Erforderlich wäre zudem die Möglichkeit virtueller Betriebsratswahlen. Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats als solche bedürfen im Zeitalter der Digitalisierung eines Updates – die Einführung oder Aktualisierung „technischer Einrichtungen“ sollte weder blockiert noch unnötig verzögert werden können. Es könnte dafür zumindest eine „Experimentierklausel“ geschaffen werden, um Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Durch solche Modernisierungsschritte würde sichergestellt, dass auch die Betriebsverfassung mit der fortschreitenden Digitalisierung Schritt hält.
Das Datenschutzrecht muss an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasst werden, damit der Einsatz digitaler Technologien für Unternehmen rechtssicher möglich ist. Dabei ist wesentlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter auch weiterhin durch Betriebsvereinbarungen konkrete datenschutzrechtliche Vereinbarungen treffen können. Vor allem Betriebsvereinbarungen sollten weiterhin genutzt werden, um praxisnah die Verarbeitung personenbezogener Daten zu gestalten.
Denn schließlich wird durch die zunehmende Digitalisierung des Arbeitslebens die Bedeutung betriebsbezogener datenschutzrechtlicher Lösungen noch stärker wachsen. Besonders in Fällen, in denen es keine Arbeitnehmervertretung gibt bleibt zudem die individuelle Einwilligung der Arbeitnehmer zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die betriebliche Praxis wichtig.
Anforderungen an die Bildungs- und Forschungspolitik
Damit die digitale Transformation im Groß- und Außenhandel gelingt, ist Fachpersonal mit Digitalkenntnissen auf jedem Beschäftigungsniveau erforderlich. Die Verschlechterung der sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Kenntnisse steht dem diametral entgegen. Daher müssen Schulen stärker als bisher praxisbezogene Qualifikationen vermitteln. Darüber hinaus ist weiterhin eine gemeinsame Anstrengung des Bundes und der Länder unter Wahrung der Kulturhoheit nötig, um die Defizite zu beheben, die schon in den Grundschulen eklatant sind.
In der weiterführenden Schule ist eine stärkere Berücksichtigung praxisnaher Aufgaben in allen Schulformen und unter Berücksichtigung aller Wirtschaftszweige notwendig. Darüber hinaus setzt sich der BGA dafür ein, dass die Beschäftigung mit digitalen Beschaffungs- und Vertriebsmodellen, auch im Zusammenhang mit digitalen Services des Großhandels, ausreichenden Raum in den Ausbildungsordnungen, Lehrplänen, Unterrichtsmaterialien und Ausbildungsprüfungen erhält.
Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen muss es sein, dass alle Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Berufseinstiegs über digitale Basiskompetenzen mit breitem Einsatzzweck verfügen und über bestmögliche digitale Fachkompetenz, wo geboten.
Wir brauchen eine funktionierende digitale Infrastruktur, schnelles Internet und digitale Lehr- und Lernkonzepte an Schulen, aber auch an Berufs- und Hochschulen, um zeitgemäßen Unterricht zu ermöglichen. Insbesondere die digitalen Kompetenzen des Lehrpersonals sind durch gezielte Weiterbildung zu verbessern.
Auch die wissenschaftliche Lehre muss ein größeres Augenmerk auf den Groß- und Außenhandel sowie die unternehmensnahen Dienstleistungen legen. Zwar beschäftigt sie sich in der Breite mit branchenspezifischen Themen, allerdings gibt es bis dato nur äußerst wenige Hochschulen mit einem eigenen Lehrstuhl für Großhandel oder entsprechend spezialisierten Studiengängen. Ergo wird die Digitalisierung des Groß- und Außenhandels als eigenes Studien- und/oder Ausbildungsfach an den Hochschulen nicht oder auf keinen Fall in genügendem Maße erkannt. Ebenso stark unterrepräsentiert ist die industrielle Gemeinschaftsforschung im Bereich des funktionalen Großhandels und der intermediären Dienstleistungen, was im Zusammenspiel zu einer mangelnden Fokussierung auf branchenspezifische Fragestellungen führt.
Die Digitalisierung führt zu einer enormen Spreizung im Hinblick auf die nötigen Kompetenzen bei unterschiedlichen Tätigkeiten im Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungsunternehmen. Die Branche hat daher den seit Jahrzehnten etablierten Ausbildungsberuf der Kaufleute im Groß- und Außenhandel zum Premium-Beruf „Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement“ weiterentwickelt und dafür Sorge getragen, dass die besonderen Anforderungen der Branche auch im Beruf der „Kaufleute im ECommerce“ stark berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll nach zusätzlichen Wegen in der Ausbildung zu suchen, die auch gering qualifizierten Menschen den Einstieg in den Groß- und Außenhandel ermöglichen.
Angesichts der fehlenden institutionalisierten, gemeinnützigen Forschungsförderung im Großhandel war es ein zentrales Anliegen des BGA, diese Lücke im Oktober 2021 durch Gründung der Forschungsvereinigung Großhandel e.V. (ForveG) zu schließen. Seither strebt die ForveG insbesondere die finanzielle Förderung von Forschungsprojekten im Bereich der vorwettbewerblichen industriellen Gemeinschaftsforschung an. Dadurch ist es vor allem für mittelständische Unternehmen möglich, wirtschaftlichen Nutzen aus den für sie gleichermaßen zugänglichen Forschungsergebnissen zu ziehen und dadurch ihre strukturbedingten Nachteile auf dem Gebiet der Forschung teilweise auszugleichen.
Das stärkt im Ergebnis die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des mittelständisch geprägten Großhandels und erhöht allgemein die Sichtbarkeit der gesamten Branche. Zusätzlich tragen die veröffentlichten Forschungsergebnisse dazu bei, dass großhandelsspezifische Themen stärker als bisher Eingang in die wissenschaftliche Lehre finden.
Ihre Ansprechpartner

Michael Nitsche
Abteilungsleiter Digitalpolitik
10117 Berlin