CBAM: BGA fordert praxistaugliche Regeln für den Kauf und Rückkauf von Zertifikaten
Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur praktischen Ausgestaltung des Verkaufs und Rückkaufs von CBAM-Zertifikaten veröffentlicht und hierzu eine öffentliche Konsultation eröffnet.
Mit dem Verordnungsentwurf werden die organisatorischen und technischen Abläufe für den Kauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten geregelt. Künftig sollen diese über eine zentrale europäische Plattform abgewickelt werden. Zwar werden die materiellen Vorgaben des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) nicht geändert, für betroffene Unternehmen hat der Entwurf jedoch erhebliche praktische Bedeutung.
Parallel treibt die Europäische Kommission die Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs voran. Dadurch könnten künftig deutlich mehr Unternehmen unmittelbar unter die Regelungen fallen – insbesondere Importeure von Maschinen, elektrischen Geräten, Bauprodukten, Fahrzeugkomponenten sowie zahlreichen weiteren industriellen Erzeugnissen. Für sie würden umfangreiche zusätzliche Pflichten entstehen, etwa bei der Ermittlung eingebetteter Emissionen, dem Erwerb von CBAM-Zertifikaten oder der Anpassung interner Beschaffungs- und Kalkulationsprozesse.
Der BGA begrüßt grundsätzlich, dass der Erwerb von CBAM-Zertifikaten künftig über eine einheitliche europäische Plattform erfolgen soll und Zertifikate jederzeit verfügbar sein werden. Auch die vorgesehene Plattformgebühr fällt aus Sicht des Verbandes wirtschaftlich kaum ins Gewicht.
Kritisch bewertet der BGA jedoch die geplanten Regelungen zum Rückkauf überschüssiger Zertifikate. Nach dem Entwurf sollen Unternehmen lediglich einen Rückkaufsantrag pro Jahr stellen können. Gleichzeitig bleibt der Rückkauf an enge Voraussetzungen und feste Bearbeitungszyklen gebunden.
Gerade während der Einführungsphase des CBAM werden Unternehmen ihren tatsächlichen Zertifikatsbedarf häufig nur mit Unsicherheiten prognostizieren können. Nach Auffassung des BGA sind daher flexible und unbürokratische Rückgabemöglichkeiten unerlässlich. Andernfalls drohen unnötige Liquiditätsbindungen und zusätzliche finanzielle Risiken.
Der BGA setzt sich deshalb dafür ein, die Rückkaufregelungen deutlich praxisgerechter auszugestalten und die Verwaltungsverfahren insgesamt so schlank wie möglich zu halten. Bereits heute verursacht die Umsetzung des CBAM erhebliche bürokratische Belastungen. Zusätzliche Verfahrenshürden würden den Aufwand für Unternehmen weiter erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Funktionsfähigkeit des Systems zu schaffen.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

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