Neue Belastungen statt echter Entlastung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 2. September 2026 die neue Einkommensteuertarifreform vorgelegt. Damit soll eine weitere im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte steuerliche Maßnahme umgesetzt werden. Vorgesehen sind insbesondere Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen. Gleichzeitig sollen höhere Einkommen und insbesondere erfolgreiche Personenunternehmen künftig stärker belastet werden.
Das Gesetz sieht zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 die schrittweise Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes sowie eine Anpassung der oberen Progressionszone vor. Ergänzend sollen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der maximal zulässige Grundlohn für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge angehoben werden. Das daraus resultierende Entlastungsvolumen beträgt nach Angaben des BMF 2027 rund 5,6 Milliarden Euro und steigt 2028 auf knapp 10 Milliarden Euro.
Diesen Entlastungen stehen jedoch erhebliche Mehrbelastungen gegenüber. Vorgesehen ist unter anderem, den Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro statt bislang 277.826 Euro anzuwenden. Zudem soll ab 280.000 Euro eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 47 Prozent eingeführt werden. Hinzu kommen Einschränkungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sowie eine Anhebung der Pauschsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.
Nach Schätzung des BMF führen diese Maßnahmen 2027 zu Mehreinnahmen von rund 4,1 Milliarden Euro und 2028 von rund 4,3 Milliarden Euro. Das tatsächliche Entlastungsvolumen reduziert sich damit 2027 auf lediglich 1,55 Milliarden Euro und 2028 auf rund 5,6 Milliarden Euro.
Noch nicht berücksichtigt sind weitere geplante Steuererhöhungen, unter anderem bei der Tabak-, Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer sowie die aktuellen Überlegungen zur Einführung einer Zuckersteuer. Dadurch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher allein 2027 mit zusätzlichen Belastungen von deutlich mehr als 1,2 Milliarden Euro konfrontiert werden.
BGA: Tarifreform bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der BGA bewertet den Gesetzentwurf kritisch. Aus Sicht des Verbands reichen die vorgesehenen Entlastungen nicht aus, um einen spürbaren Impuls für Wachstum, Investitionen und Konsum zu setzen. Gleichzeitig werden erfolgreiche Personenunternehmen durch die geplanten Änderungen bei der Einkommensteuer zusätzlich belastet. Für diese Unternehmen ist die Einkommensteuer die zentrale Unternehmensteuer. Die höheren Steuersätze verschärfen damit zugleich die strukturelle Benachteiligung gegenüber Kapitalgesellschaften und beeinträchtigen die Rechtsformneutralität des Steuerrechts.
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit sieben weiteren Spitzenverbänden hat der BGA am 21. August 2026 deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs gefordert. Im Mittelpunkt stehen eine deutliche Absenkung des Einkommensteuertarifs, eine Streckung der Progressionswirkung und eine Anhebung der Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz.
Darüber hinaus setzt sich der BGA für eine bessere steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften ein. Dazu gehören der Abbau von Hürden beim Rechtsformwechsel, eine praxisgerechte Ausgestaltung der Körperschaftsteueroption sowie eine deutlich einfachere und praktikablere Thesaurierungsbegünstigung.
Auch die geplante Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent sieht der BGA kritisch. In Zeiten eines ausgeprägten Arbeits- und Fachkräftemangels sollten flexible Beschäftigungsformen nicht zusätzlich steuerlich belastet werden.
Aus Sicht des BGA bleibt der Gesetzentwurf damit hinter dem Anspruch einer echten Einkommensteuertarifreform zurück. Statt vieler Einzelmaßnahmen braucht es eine grundlegende Reform, die Beschäftigte und Unternehmen spürbar entlastet, Investitionen stärkt und für mehr Rechtsformneutralität sorgt. Gerade angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage wäre ein mutigeres Signal in der Steuerpolitik erforderlich.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

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