Weniger Bürokratie, mehr Tempo für (Groß) Handel und Logistik
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 die vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegten Entwürfe für ein Gesetz sowie eine Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, Doppelregelungen abzubauen sowie digitale Prozesse stärker zu verankern.
Für den Groß- und Außenhandel besonders relevant sind dabei die geplante Beschränkung des Lkw-Fahrverbots auf bundesweit einheitliche Feiertage, der Wegfall der schriftlichen Signatur in vielen Bereichen sowie die Zulassung digitaler Dokumente bei Nachweispflichten im Mobilitäts- und Logistiksektor.
Die Änderungen betreffen sämtliche Akteure im Verkehrsbereich – von Unternehmen über Behörden bis hin zu Infrastrukturprojekten.
Der BGA begrüßt den Beschluss ausdrücklich. Viele langjährige Forderungen der Wirtschaft zum Bürokratieabbau wurden aufgegriffen. Insbesondere im Güterverkehr führen die Maßnahmen zu weniger Dokumentationspflichten, stärker digitalisierten Abläufen und schnelleren Genehmigungsverfahren, etwa bei Transporten und Infrastrukturprojekten.
Dies sorgt für effizientere Prozesse, verlässlichere Planungen und sinkende Kosten. Für den Groß- und Außenhandel stellt dies einen deutlichen Fortschritt dar, da Lieferketten beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Gleichzeitig kann dieser Schritt nur der Anfang sein: Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern, ist es entscheidend, den Bürokratieabbau konsequent fortzuführen und regelmäßig an die Anforderungen der Praxis anzupassen.


Lena Schlett
Abteilungsleiterin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de

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