Grünes Licht für Neue Genomische Techniken
Das Europäische Parlament (EP) hat Mitte Juni den im Dezember 2025 im Trilog ausgehandelten Kompromiss für eine Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT) bestätigt. Damit wurde nach langen Verhandlungen endlich der Weg für einen modernen, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Rechtsrahmen für die Pflanzenzüchtung in der EU freigemacht. Für dieses Ziel hatte der BGA gemeinsam mit seinen Mitgliedern und vielen anderen Verbänden aus Agrar-, Gartenbau-, Biotechnologie- und Ernährungswirtschaft gestritten.
Die neue Regelung stellt darauf ab, welche Eigenschaften die mit NGT gewonnenen Pflanzen haben und unterteilt diese in zwei Kategorien:
Pflanzen der Kategorie NGT-1 weisen lediglich eine geringe Anzahl genetischer Veränderungen auf, die zudem auch durch konventionelle Züchtung oder natürliche Prozesse hätten entstehen können. Solche Pflanzen werden in Zukunft rechtlich ähnlich wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Sie werden nicht nach dem bisherigen Gentechnikrecht reguliert und es besteht auch keine Kennzeichnungspflicht für aus diesen Pflanzen hergestellte Lebens- oder Futtermittel. Eine Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für entsprechendes Saatgut und Vermehrungsmaterial, zudem müssen diese in eine öffentliche EU-Datenbank aufgenommen werden. Pflanzen mit Herbizidtoleranzen oder insektiziden Eigenschaften sind jedoch von dieser Kategorie ausgenommen.
Alle anderen mit NGT gewonnen Pflanzen sind sogenannte NGT-2-Pflanzen, die strengeren Regelungen unterliegen. Für sie muss eine vollständige Risikobewertung durchgeführt und vor dem Inverkehrbringen eine Zulassungspflicht eingehalten werden. Weiter muss eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein und daraus gewonnene Produkte gekennzeichnet werden. Zudem haben EU-Mitgliedstaaten das Recht, den Anbau von NGT-2-Pflanzen auf ihrem Staatsgebiet einzuschränken oder gar zu verbieten.
Die Entscheidung ist zu begrüßen, da NGT dazu beitragen können, Pflanzen schneller an die neuen klimatischen Herausforderungen anzupassen. So können Pflanzen effizienter geschützt und Erträge stabilisiert werden. Der neue Rechtsrahmen schafft für die beteiligten Unternehmen mehr Rechtssicherheit und sorgt gleichzeitig dafür, dass Europa nicht von internationalen Märkten abgeschnitten wird, in denen vergleichbare Techniken bereits zur Anwendung kommen.


Sebastian Werren
Abteilungsleiter Agrar + Ernährungswirtschaft
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 561
sebastian.werren@bga.de

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