24.07.2026

Zwangsarbeit Vorwand, um US-Protektionismus zu rechtfertigen

„Der Kampf gegen Zwangsarbeit darf nicht als Vorwand dienen, um längst geplanten Protektionismus nachträglich zu rechtfertigen. Ausgerechnet der Europäischen Union Untätigkeit vorzuwerfen, ist unglaubwürdig. Die EU hat ein umfassendes Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit beschlossen und bereitet dessen Umsetzung vor. Wir gehen davon aus, dass ein neuer Zwangsarbeitszoll auf regulären EU-Waren nicht zusätzlich auf die im Turnberry-Abkommen vereinbarte Zollobergrenze aufgeschlagen wird. Die US-Regierung muss deshalb unmissverständlich offenlegen, wie die einzelnen Instrumente miteinander verrechnet werden – und sicherstellen, dass die vereinbarte Obergrenze nicht durch immer neue Rechtsgrundlagen ausgehöhlt wird“, so Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), angesichts der Zollankündigungen von US-Präsident Donald Trump.

Jandura weiter: „Mit den MFN-Zöllen, Section-301- und Section-232-Maßnahmen sowie weiteren handelspolitischen Abgaben ist inzwischen ein kaum noch durchschaubarer Zolldschungel entstanden. Getroffen werden Unternehmen, die mit den erhobenen Vorwürfen nichts zu tun haben. Pauschalzölle unterscheiden weder zwischen einzelnen Produkten und Lieferketten noch zwischen verantwortungsvoll handelnden Unternehmen und tatsächlichen Risikofällen. Sie bestrafen unterschiedslos. Für Unternehmen ist das keine verlässliche Handelspolitik, sondern ein permanenter Ausnahmezustand.“

„Wer Zwangsarbeit wirksam bekämpfen will, braucht gezielte Kontrollen, belastbare Belege und die Zusammenarbeit mit den Handelspartnern. Flächendeckende Zölle leisten dazu keinen Beitrag. Sie verteuern Waren, belasten Unternehmen und Verbraucher und setzen keine wirksamen Anreize für bessere Arbeitsbedingungen“, so Jandura abschließend.

24. Juli 2026

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