27.11.2025

BGA-Ausschuss Steuern und Finanzen

Die haushaltspolitischen Weichenstellungen und eine Zwischenbilanz der steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung standen im Mittelpunkt der virtuellen Sitzung des Ausschusses Steuern und Finanzen Anfang November 2025. Vorsitzender Thorsten Klindworth begrüßte dazu Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Berlin. Zu Beginn diskutierten die Teilnehmer die aktuelle Wirtschaftslage.

Klindworth verwies darauf, dass sich Deutschland faktisch im dritten Rezessionsjahr befinde. Angesichts eines für 2026 erwarteten schwachen Wachstums von lediglich +1 bis +1,5 Prozent könne keine Rede von einer dynamischen Entwicklung sein. Die BGA-Konjunkturumfrage zeige weiterhin schwache Umsätze im Produktionsverbindungshandel, während im Konsumgütergroßhandel Inflation, Unsicherheit über die Einkommensentwicklung und steigende Arbeitslosigkeit zu Konsumzurückhaltung führten. Für eine Trendwende brauche es überzeugende Reformen, die entlasten und vereinfachen. Die Teilnehmer aus verschiedenen Großhandelszweigen bestätigten diese Einschätzung.

Dr. Kambeck erläuterte anschließend die finanzpolitischen Rahmenbedingungen für die Bundeshaushalte 2025 und 2026 sowie die Entwicklung der Staatsverschuldung. Er ging auf die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben, das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK), die Anpassungen beim Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF) und die geplante Erweiterung der Schuldenbremse für die Länder ein. Zudem stellte er die steuerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung vor – vom Investitions-Booster mit degressiver AfA, der Senkung des Körperschaftsteuersatzes und der Thesaurierungsbegünstigung bis hin zu weiteren geplanten Maßnahmen wie dem Steueränderungsgesetz 2025, dem Arbeitnehmerpaket, dem Mindeststeueranpassungsgesetz und der Agrardiesel-Rückerstattung. Perspektivisch stellte er die für die Mitte der Legislaturperiode geplante Senkung der Einkommensteuer sowie ein neues Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer vor.

Kritisch bewertet wurden Überlegungen aus der SPD, die Einkommensteuertarifreform für zusätzliche Belastungen im oberen Tarifbereich zu nutzen. Auch eine stärkere Belastung von Betriebsvermögen beim Übergang auf Nachfolger stieß im Ausschuss auf deutliche Skepsis. Vor dem Hintergrund der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verschonungsregelungen betonten die Teilnehmer die Notwendigkeit, einen steuerfreien Übergang von Betriebsvermögen auch künftig zu ermöglichen.

BGA-Geschäftsführer Alber informierte über Diskussionen beim 6. Steuerforum der Finanzverwaltung, insbesondere zu Fragen der Rechtsformneutralität und zu möglichen Anpassungen bei den umwandlungssteuerlichen Regelungen, der Körperschaftsteueroption und der Thesaurierungsbegünstigung. Der BGA unterstrich, dass steuerliche Verfahren für Personengesellschaften durch Vereinfachungen spürbar verbessert werden müssen.

Zum Abschluss forderte Klindworth, dass die Koalition im „Herbst der Reformen“ konkrete Taten folgen lassen müsse. Die Bundesregierung müsse als „Entlastungskabinett“ spürbaren Bürokratieabbau vorantreiben. Laut BGA-Konjunkturumfrage vom Sommer 2025 erwarten sieben von zehn Großhandelsunternehmen Abbau von Regulierungen in allen Rechtsbereichen. Zudem seien neben steuerlichen Strukturreformen auch sozialpolitische Anpassungen notwendig, um die Unternehmen spürbar zu entlasten.
 

Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de